Midland PACIFIC Manual page 49

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Hinweise für den Betrieb in Deutschland
Bitte achten Sie darauf, beim Betrieb Ihres PACIFIC nur die Frequenzen zu benutzen, die in dem
jeweiligen Land erlaubt sind. Benutzen nicht erlaubter Frequenzen kann nicht nur strafbar sein,
sondern u.U. auch ein Sicherheitsproblem hervorrufen. Bitte beachten Sie alle lokal geltenden
Einschränkungen. Vergessen Sie nicht, das Gerät (auch wenn es nur als Zweitgerät zu einer
vorhandenen Seefunkstelle genutzt werden sollte, bei der zuständigen Behörde anzumelden. In
Deutschland wenden Sie sich bitte für eine Anmeldung an
BNetzA (Bundesnetzagentur) Außenstelle Hamburg, Sachsenstr. 12 und 14
20097 Hamburg, Tel.: (0 40) 2 36 55-0, Fax.: (0 40) 2 36 55-1 80
Für den Betrieb in Deutschland beachten Sie bitte auch die folgende Information:
Seefunkgeräte dürfen nur auf See und auf den festgelegten Seeschifffahrtsstrassen benutzt
werden, sowie in besonders ausgewiesenen Hafenzonen (wie z.B. das Hamburger Hafengebiet),
nicht aber auf den deutschen und europäischen Binnenschifffahrtsstrassen und Kanälen. Nach
den geltenden Verordnungen können Sportboote in Deutschland keine Frequenzzuteilungen für
Handfunkgeräte auf Binnenwasserstrassen erhalten, da die internationale Rhein- bzw. Binnen-
funkvereinbarung für Sportboote nur fest eingebaute Binnenfunkgeräte vorsieht.
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