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_ GARANTIE

Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt des Sitzerwerbs. Die Garantiedauer
entspricht der jeweils im Endverbraucherland gültigen gesetzlichen
Gewährleistungsfrist für den Verkauf von Kindersitzen. Inhaltlich umfasst die
Garantie Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung nach Wahl des
Herstellers.
Die Garantie bezieht sich nur auf den Erstverwender. Im Falle eines Mangels
kommen Garantierechte nur in Betracht, wenn der Defekt unverzüglich
nach erstmaligem Auftreten dem Fachhändler angezeigt wurde. Kann der
Fachhändler das Problem nicht lösen, so wird dieser das Produkt mit einer
genauen Beschreibung der Beanstandung sowie einem offiziellen Kaufbeleg
mit Kaufdatum an den Hersteller zurückschicken. Der Hersteller übernimmt
keine Haftung für Schäden an Produkten, die nicht von ihm geliefert worden
sind.
Der Garantieanspruch entfällt, wenn:
• das Produkt verändert wurde.
• das Produkt nicht komplett mit dem Kaufbeleg innerhalb von 14 Tagen
nach Auftreten des Mangels zum Händler zurückgebracht wird.
• der Defekt durch eine falsche Handhabung oder Wartung oder durch
anderweitiges Verschulden des Verwenders entstanden ist, insbesondere
auch, wenn die Gebrauchsanweisung nicht beachtet wurde.
• Reparaturen am Produkt von Dritten ausgeführt wurden.
• der Defekt durch einen Unfall entstanden ist.
• die Seriennummer beschädigt oder entfernt wurde.
Veränderungen oder Verschlechterungen des Produkts, die durch den
vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden (Abnutzung) sind kein
Garantiefall. Durch Leistungen des Herstellers im Garantiefall wird die
Garantie nicht verlängert.
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