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Fehlerbehebung; Problemlösung; Support; Jahre-Garantie - PowerA Lumectra Overpowered OPS V3 User Manual

Pro wireless controller for pc/cloud gaming

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Lichteinstellungen wechseln.
DE
14. Außerhalb des Programm-Modus drücke die LEDs einmal, um alle
LEDs ein- oder auszuschalten. Die LEDs zeigen die zuletzt verwen-
dete Auswahl der gespeicherten Einstellungen an.

FEHLERBEHEBUNG

PROBLEM:
Mein Controller lässt sich nicht einschalten.
LÖSUNG:
Bestätige, dass der Controller vollständig aufgeladen
ist. Schließe ihn bei Bedarf zum Aufladen an.
PROBLEM:
Mein PC-Controller wird in den Einstellungen
meines Geräts nicht angezeigt.
LÖSUNG:
Halte die SYNC-Taste auf der Unterseite des
Controllers 3 Sekunden lang gedrückt, um den
Kopplungsmodus zu aktivieren (die LED blinkt
schnell).
PROBLEM:
Mein kabelloser Controller lässt sich nicht
koppeln.
LÖSUNG 1:
Vergewissere dich, dass der Akku geladen ist, indem
du das USB-C-Kabel einsteckst.
LÖSUNG 2:
Bestätige, dass du den Prozess der kabellosen
Kopplung befolgst.
LÖSUNG 3:
Stecke eine Büroklammer in die oben erwähnte
Reset-Öffnung, um den Controller auf die
Werkseinstellungen zurückzusetzen.
Die neuesten FAQs findest du unter www.powera.com/support

2-JAHRE-GARANTIE

Für Garantiedetails oder Unterstützung mit Ihrem authentischen
PowerA-Zubehör besuche bitte www.powera.com/support
27
SYMBOLE FÜR REGIONALE KONFORMITÄT
Weitere Informationen erhalten Sie über eine Websuche nach den
Namen der einzelnen Symbole.
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten:
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private
Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse
einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie
Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und
Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols
nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten
haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät um-schlossen sind, sowie Lampen, die
zerstörungs¬frei aus dem Altgerät entnommen werden
können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen. Besitzer von Altgeräten haben diese
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn-ten
Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte
dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall
beseitigt werden und gehören ins-besondere nicht in
den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt
zu sammeln und etwa über die ört-lichen Sammel- und
Rückgabesysteme zu entsorgen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach §
14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im
Rahmen der Optierung durch die öffent-lich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung
zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten
separiert werden, um diese für die Wie-derverwendung
vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG
können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Sied-lungsabfall
zu erfassen sind. Das Symbol für die ge-trennte
Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine
durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie
folgt ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch Vertreiber: Vertreiber (jede natürliche oder
juristische Person oder Personengesellschaft, die
Elektro- oder Elektro-nikgeräte anbietet oder auf
dem Markt bereitstellt) mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern (bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmittels stattdessen mit Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern) sowie Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 Quadratmetern , die mehrmals
im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen (bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln statt-dessen mit
Gesamt-Lager- und -Versandflächen von mindestens
800 Quadratmetern), sind gegenüber Endnutzern zur
unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie
folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neuge-räts
und Auslieferung an privaten Haushalt: Bei Abschluss
eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder
Elektronikgerät ist der Vertreiber ver-pflichtet, ein Altgerät
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben
Funktionen wie das Neu-gerät erfüllt, unentgeltlich
zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rück-nahme
durch eine kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der
Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen
Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem

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