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Garantiebestimmungen - Jaga BRIZA 12-JFCC Manual

Fancoil controller

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4.  GARANTIEBESTIMMUNGEN
1.
Unsere Garantiepflicht tritt nur dann ein, wenn das Gerät vom ersten Besitzer oder seinem Heizungsbauer nach
unserer Anweisung montiert, angeschlossen, ordnungsgemäss installiert und bedient wird.
2.
Die Garantie bezieht sich nur auf das Gerät oder die Ersatzteile des Gerätes. Je nach Garantieschaden wird Ersatz
geliefert, das Gerät repariert oder es werden Teile ersetzt. Bei berechtigten Garantieforderungen liefert Jaga gleich-
wertige Geräte oder Ersatzteile. Im durch Jaga anerkannten Garantiefall und Garantieeinsatz, gewährt Jaga eine
Folgegarantie während der ersten 6 Monate.
3.
Wir gewähren Garantie wie in diesem Garantieschein erwähnt. Bei Ersatz oder Reparatur verlängert sich in keinem
Fall die ursprüngliche Garantiefrist.
4.
Wir gewähren keine Garantie für Aggregate oder Ersatzteile, auf denen die Herstellungsnummern, Seriennummern
entweder entfernt oder abgeändert sind. Bei Änderungen oder Eingriffen am Gerät durch nicht von uns autorisierten
Personen erlischt ebenfalls die Garantiepflicht.
5.
Für Schäden, die durch falsche Installation (elektrisch oder heizungstechnisch) auftreten oder Schäden, die infolge
defekter Elektroinstallation oder Spannungsschwankungen bzw. hydraulischem Druck, der außerordentlich vom
Normalwert abweicht, auftreten, gewähren wir keine Garantie. Es wird keine Garantie übernommen wenn andere
Ventile, als die von Jaga, zum Einsatz kommen. Wir übernehmen für unsere Heizkörper in keinem Fall Garantie, wenn
sie zu bestimmten Zeiten oder für eine gewisse Zeit geleert betrieben werden. Außerdem entfällt jegliche Garantie,
wenn die Heizkörper mit Betriebswasser, Dampf, Chemikalien oder mit größeren Sauerstoff angereicherten Mengen
Wasser betrieben werden. Die Qualität das Systemwassers muss die VDI-Richtlinie 2035-2 erfüllen. Die Garantie
wird ebenfalls aufgehoben, falls die Heizkörper in einer aggressiven atmosphärischen Umgebung montiert werden
(Ammoniak, ätzende Stoffe, usw. .). In diesen Fällen muss sich der Kunde an die dafür verantwortlichen Personen
wenden. Die Platzierung von lackierten Heizkörpern ist eben so wenig in folgenden Bereichen zugelassen: über einer
Badewanne mit Duschmöglichkeit, in einer Dusche oder daneben, in einem Schwimmbad (Chlor-Luft).
6.
Jaga gewährt auch keine Garantie für eine falsche Behandlung oder einen falschen Gebrauch des Geräts, mangel-
hafte oder falschen Betrieb, Fall des Gerätes, den Transport ohne Rücksicht auf die notwendigen Vorsichtsmassnah-
men. Dies gilt auch für Geräte die so eingebaut sind, dass sie nicht einfach zu erreichen sind.
7.
Jaga gewährt auch keine Garantie für eine falsche Behandlung oder einen falschen Gebrauch des Geräts, mangel-
hafte oder falschen Betrieb, Fall des Gerätes, den Transport ohne Rücksicht auf die notwendigen Vorsichtsmaßnah-
men. Dies gilt auch für Geräte die so eingebaut sind, dass sie nicht einfach zu erreichen sind.
8.
Jede Intervention von Jaga, die nicht durch die Garantie abgedeckt ist, soll an den After-Sales Techniker in bar
bezahlt werden.
9.
Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum. Wenn keine Rechnung vorliegt gilt die Seriennummer oder das Herstellungs-
datum.
10.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht am belgischen Firmensitz zuständig. Dieses
wendet belgisches Recht an, auch im Falle des Verkaufs an Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitg-
liedstaaten.
JAGA NV | BRIZA 12 - JFCC | MANUEL | 2023.03.06 | V.5.2
DE
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