Der Sauggutbehälter ist erforderlichen-
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falls zu entleeren, jedoch auch nach je-
dem Gebrauch.
Die Verwendung eines Sicherheitsfilter-
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sacks ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gerät nicht ohne das vollständige Filtra-
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tionssystem betreiben.
Die Verwendung eines Verlängerungs-
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kabels ist nicht erlaubt.
In sachgemäßem/unsachgemäßem
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Betrieb können Teile (z.B. Ausblasöff-
nung) des Industriestaubsaugers bis zu
116°C annehmen.
Vor der Inbetriebnahme und in regel-
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mäßigen Abständen ist das Masseband
auf ordnungsgemäßen Zustand, Befes-
tigung und Funktion zu überprüfen.
Nur mit allen Filterelementen saugen, da
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sonst der Saugmotor beschädigt wird
und eine Gesundheitsgefährdung durch
erhöhten Feinstaubausstoß auftritt!
Geräte der Bauart 22 sind für die Auf-
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nahme von brennbarem Staub in Zone
22 geeignet. Sie sind nicht zum An-
schluss an stauberzeugende Maschi-
nen geeignet.
Geräte der Bauart 22 sind nicht geeig-
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net für die Aufnahme von Stäuben oder
Flüssigkeiten mit hoher Explosionsge-
fahr sowie für Gemische von brennba-
ren Stäuben mit Flüssigkeiten.
Die anwendbaren Sicherheitsbestim-
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mungen für die zu behandelnden Mate-
rialien müssen beachtet werden.
Staubexplosionsgeschützte Indust-
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riestaubsauger sind sicherheitstech-
nisch nicht geeignet zum Auf- bzw.
Absaugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleichgestellten Stoffen im
Sinne von §1 SprengG, von Flüssigkei-
ten sowie von Gemischen brennbarer
Stäube mit Flüssigkeiten.
Im Notfall (z.B. beim Einsaugen brenn-
barer Materialien, bei Kurzschluss oder
anderen elektrischen Fehlern) Gerät
ausschalten und Netzstecker ziehen.
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DE
Im Notfall
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