Hach PHOSPHAX sigma Basic User Manual page 113

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Ersatz- und Verschleißteile
Artikel-Nr.
Bezeichnung
LZP993
Federn (4 Stück für Küvettenandruck)
LZP871
Filtermatte (Luftfilter)
LQV083
Kühlschrank
LZP856
Küvette
LZP991
Küvettenabdeckung vorne
LZP989
Lüfter
LZP777
Pumpenkassette
LZP872 / LZP873
Satz Pumpenrollen (8 Stück) Einkanal / Zweikanal
LZP850 / LZP849
Pumpenkopf Einkanal / Zweikanal
LZP854
Schlauchquetschventil 3/2-Wege
LZP990
Schlauchhalter (Schlauchquetschventil)
Schraubkappe inkl. Saugleitung für 500 mL Flasche
LZP986
(Standardlösung)
Schraubkappe inkl. Saugleitung für 5 L Kanister
LZP987
(Reagenzien)
YAA910
Sensorplatte Feuchtesensor
LZP859
Sicherheitsventil (ohne obere Küvettenaufnahme)
LZP868
Sicherheitsscheibe komplett
LZV128
Türverschluss
LZP847
Ventilkolben
BLS075
Ventilschlauch
LZP858
Ventilmembrane + Anker (Sicherheitsventil)
LXV231 / LXV232 /
SIGMATAX 2 – Verbindungsschlauch 10 m / 20 m / 30 m
LXV282
LXV215
SIGMATAX2 – Steuereinheit
LZX408
VIEWTAX-Programm
Gewährleistung und Haftung
Der Hersteller leistet Gewähr dafür, dass das gelieferte Produkt frei von
Material- und Herstellungsfehlern ist, und verpflichtet sich, etwaige
fehlerhafte Teile kostenlos zu reparieren oder auszutauschen.
Die Garantiezeit für Geräte beträgt 24 Monate. Bei Abschluss eines
Wartungsvertrags innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf verlängert
sich die Garantiezeit auf 60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile, die innerhalb der Garantiezeit vom Tage des
Gefahrenüberganges an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen
fehlerhafter Konstruktion, minderwertiger Werkstoffe oder mangelhafter
Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt ist, werden nach Wahl des Lieferers unentgeltlich
ausgebessert oder ausgetauscht. Die Feststellung solcher Mängel muss
dem Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung
des Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber
hinausgehende Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden
besteht nicht.
Wenn vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder
Inspektionsarbeiten innerhalb der Garantiezeit durch den Kunden selbst
(Wartung) oder durch den Lieferer (Inspektion) durchzuführen sind und
diese Anforderungen nicht eingehalten werden, erlöschen Ansprüche für
Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Anforderungen
ergeben.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, können
nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße
Handhabung, nicht ordnungsgemäße Installation oder nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, sind von dieser
Bestimmung ausgeschlossen.
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