* Das höchstzulässige Zuggewicht und der erlaubte Kugeldruck Ihres
Fahrzeugs Händler zu befragen.
* Der nachträgliche Einbau der Kupplungskugel mit Halterung nach die-
ser Anbauanleitung mu nach den Deutschen Vorschriften (19, 20 und
21 StVZO) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer unter Vorlage des KfZ-Briefes überprüft werden. Danach mu
von der Zulassungsstelle, der Einbau in den KfZ-Schein eingetragen
werden.
© 361570/04-07-2003/6