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LMR360RLeica.qxp
25/05/09
11. Internationale Herstellergarantie
GARANTIEERKLÄRUNG FÜR HARDWARE
Der Hersteller garantiert dem ursprünglichen Endabnehmer
("Kunden"), dass das Produkt bei normalem Gebrauch während
einer Dauer von zwei (2) Jahren (ein Jahr in Nordamerika),
oder im Falle einer Verlängerung der Garantiefrist durch den
Hersteller entsprechend länger, frei von Verarbeitungs- und
Materialfehlern ist, vorausgesetzt, die Betriebs- und
Wartungsanweisungen werden strikt befolgt, insbesondere bei
extremer und/oder andauernder Anwendung/Gebrauch. Die
Garantiefrist beginnt mit dem nachgewiesenen Kaufdatum
(oder, sofern anwendbar, dem Lieferdatum oder dem Datum des
Abnahmeberichtes). Im Rahmen dieser Herstellergarantie
verpflichtet sich der Hersteller ausschliesslich dazu, das fehler-
hafte Produkt oder Teile davon nach Wahl und auf Kosten von
dem Hersteller entweder zu ersetzen, zu reparieren oder den
für das Produkt bezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten. Für
reparierte oder ausgetauschte Produkte bzw. -teile gewährt der
Hersteller eine Garantie für die Dauer von neunzig (90) Tagen
ab dem Versanddatum oder bis zum Ablauf der ursprünglichen
Garantiefrist, wobei der jeweils längere Zeitraum massgebend
ist. Alle ersetzten Produkte oder -teile gehen in das Eigentum
des Herstellers über. Von dieser Garantieerklärung aus-
geschlossen sind Produkte von Drittherstellern und
Verbrauchsmaterialien wie beispielsweise Reflektoren,
Glühbirnen und Sicherungen.
INANSPRUCHNAHME DER GARANTIELEISTUNG
Der Kunde muss innerhalb der Garantiefrist entweder beim
autorisierten Händler von dem Hersteller oder einem
Servicecenter von dem Hersteller eine Garantieleistungs-
Genehmigung beantragen. Hierzu ist vom Kunden ein datierter
Beleg über den Kauf des Produktes bei dem Hersteller oder
einem seiner autorisierten Händler sowie eine Beschreibung des
Defektes beizubringen. Der Hersteller ist für Produkte oder -teile,
welche er ohne Garantieleistungs-Genehmigung erhält, nicht
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leistungspflichtig. Das reparierte oder ersetzte Produkt bzw. -teil
wird an den Kunden geliefert. Der Hersteller übernimmt die
Versandkosten für die reparierten oder ersetzten Produkte bzw. -
teile. Der Hersteller haftet nicht für Transportschäden. Der
Hersteller legt den Erfüllungsort der Garantiearbeiten nach
eigenem Ermessen fest. Für Produkte, welche Teil einer festen
Installation sind, ist der Erfüllungsort am Ort dieser Installation
und der Kunde hat den Hersteller für die Garantieleistungen zu
entschädigen, sofern der Ort dieser Installation nicht der gleiche
Ort ist, an den das Produkt ursprünglich installiert oder geliefert
wurde.
AUSSCHLIESSLICHKEIT DER GARANTIEERKLÄRUNG
Bei einem Garantiefall richtet sich der Anspruch des Kunden
ausschliesslich nach der vorstehenden Garantieerklärung. Die
vorerwähnte Garantieerklärung gilt ausschliesslich und ersetzt
alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien,
Bedingungen und Bestimmungen, seien sie tatsächlicher oder
gesetzlicher Natur, einschliesslich solcher, welche sich auf die
marktübliche Qualität, die Eignung für einen bestimmten
Gebrauch, zufriedenstellende Qualität oder Beachtung der
Rechte Dritter beziehen, welche alle ausdrücklich aus-
geschlossen werden. Der Hersteller ist nicht haftbar, wenn der
angebliche Mangel durch Missbrauch, Fahrlässigkeit,
unsachgemässe Installation, ungenügende Wartung,
Missachtung von Betriebsanweisungen, unerlaubte Öffnungs-,
Reparatur- oder Veränderungs-Versuche des Produktes durch den
Kunden oder irgendeine dritte Person, übermässige Belastung
oder Beanspruchung, normalen Verschleiss oder aus anderen
Gründen, die nicht im Rahmen des vorgesehenen Gebrauchs
liegen, oder durch Unfall, Feuer bzw. andere Gründe verursacht
wurde, die der Hersteller nicht zu verantworten hat. Diese
Garantie deckt keine physischen Schäden oder Fehlfunktionen
des Produktes ab, die sich aus dem Gebrauch des Produktes in
Verbindung mit irgendwelchen Zusatz- oder Peripheriegeräten
ergeben und der Hersteller zur Erkenntnis gelangt, dass das
Produkt selbst keine Fehlfunktion aufweist.
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