Gerätezulassung Und Konformität Mit Eg-Richtlinien - T+A FD 100 User Manual

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Gerätezulassung und Konformität mit EG-Richtlinien
Entsorgung des
Gerätes
Das Gerät entspricht im Originalzustand allen derzeit gültigen
deutschen
und
bestimmungsgemäßen Gebrauch in der EG zugelassen.
Durch das am Gerät befindliche  Zeichen erklärt  die
Konformität mit den 2006/95/EG und 2004/108/EG Richtlinien und
den daraus abgeleiteten nationalen Gesetzen.
Die unveränderte, unverfälschte Werksseriennummer muss am
Gerät vorhanden sein!
Die Seriennummer ist Bestandteil unserer Konformitätserklärung
und damit der Betriebszulassung des Gerätes!
Seriennummern im Gerät und in den original  Begleitpapieren
(insbesondere den Kontroll- und Garantiezertifikaten) dürfen nicht
entfernt oder verändert werden und müssen übereinstimmen.
Bei
Verstoß
Konformitätszusage von  als widerrufen und ein Betrieb des
Gerätes innerhalb der EG ist untersagt und aufgrund geltender EG
und nationaler Gesetze unter Strafandrohung verboten.
Durch Umbauten am Gerät oder durch Reparaturen oder sonstige
Eingriffe von nicht von  autorisierten Werkstätten oder
sonstigen Dritten verliert das Gerät seine Zulassung und
Betriebserlaubnis.
An das Gerät dürfen nur original  Zubehörteile oder solche
Zusatzgeräte angeschlossen werden, die ihrerseits zugelassen
sind und allen geltenden gesetzlichen Vorschriften genügen.
Auch mit Zusatzgeräten oder als Teil einer Anlage darf das Gerät
nur zu den im Abschnitt 'Bestimmungsgemäßer Gebrauch'
genannten Anwendungen eingesetzt werden.
Die FD 100 enthält einen Li-Ionen Akku. Wie jedes Elektrogerät
 
darf die FD 100 nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden
sondern muss bei den dafür vorgesehenen Elektroschrott
Sammelstellen abgegeben werden.
europäischen
gegen
diese
18
Vorschriften.
Es
Bestimmungen
ist
zum
gilt
die

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