Mindestprofiltiefe der Lauffläche
Die Profiltiefe (S. Abb. 57) an der am stärksten
abgefahrenen Stelle des Reifens messen.
Die gemessene Profiltiefe darf 2 mm bzw. die gesetzlich
vorgeschriebene Profiltiefe niemals unterschreiten.
Wichtig
Die Reifen regelmäßig auf eventuelle Risse oder
Einschnitte kontrollieren, besonders an deren Seitenwänden.
Ausblähungen oder breite und gut sichtbare Flecken weisen
auf innere Schäden hin. Solche Reifen müssen unbedingt
ausgewechselt werden.
Ggf. im Laufflächenprofil steckende Steinchen oder
sonstige Fremdkörper entfernen.
Abb. 57
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