Alle Personen dürfen nur Arbeiten entsprechend ihrer
Qualifikation durchführen. Die Verantwortungsbereiche
des jeweiligen Personals sind klar festzulegen.
Jegliches Personal, welches beauftragt wurde, mit dem
Gerät zu arbeiten, darf keine körperlichen Einschränkun-
gen besitzen, die Aufmerksamkeit und Urteilsvermögen
zeitweilig oder dauerhaft einschränken (z.B. durch
Übermüdung).
Der Umgang mit dem Gerät sowie alle Montage-, De-
montage- und Reinigungsarbeiten durch Minderjährige
oder Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medika-
menteneinfluss stehen, ist nicht gestattet.
2.5
Sicherheitshinweise zum technischen
Zustand
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät nur in einwand-
freien und betriebssicheren Zustand zu betreiben. Der
technische Zustand muss jederzeit den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen.
Werden Gefahren für Personen oder Änderungen im
Betriebsverhalten erkannt, muss das Gerät sofort außer
Betrieb genommen und dem Betreiber der Anlage ge-
meldet werden.
Am Gerät dürfen keine Änderungen, An- oder Umbauten
ohne Genehmigung des Herstellers durchgeführt werden.
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