Garantie-Urkunde (Schweiz) - Siemens A31008-M1026-R101 Manual

Table of Contents

Advertisement

Garantie-Urkunde (Schweiz)

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 12 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleissteile(z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthalten) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Hand-
bücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind eben-
falls von der Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
u
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die
Siemens Schweiz AG, Albisriederstrasse 245, CH-8047 Zürich.
u
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftpflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden
hierüber vorab informieren.
u
Die Siemens Schweiz AG behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein
Subunternehmen ausführen zu lassen. Anschrift siehe
www.siemens.ch/gigasetservice.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
u
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere Hotline
Tel. 0848 212 000.
92

Advertisement

Table of Contents
loading

Table of Contents