9 Sonstiges
9.1
Maschine der
Wiederverwertung
zuführen
9.2
Garantie
20
Das ausgediente Gerät sofort
unbrauchbar machen.
1. Netzstecker ziehen und An-
schlussleitung durchtrennen.
Das Gerät enthält wertvolle
Stoffe die einer Wiederver-
wertung zugeführt werden
sollen. Nehmen Sie deshalb
zum Entsorgen Ihre zuständige
kommunale Entsorgungsstelle
in Anspruch.
Bei Fragen wenden Sie sich bit-
te an Ihre Gemeindeverwaltung
oder Ihren nächsten Händler.
Für Garantie und
Gewährleistung gelten
unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Änderungen im Zuge
technischer Neuerungen
vorbehalten.