Offenem Ausdehnungsgefäß; Geschlossenem Ausdehnungsgefäß - LA NORDICA TermoSuprema Compact DSA Instructions For Installation, Use And Maintenance Manual

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Heizungsherd – TERMOSUPREMA Compact DSA
3.1.
OFFENEM Ausdehnungsgefäß
Die Anlage mit OFFENEM Ausdehnungsgefäß muss VERPFLICHTEND mit folgenden Elementen ausgestattet sein:
1. OFFENES AUSDEHNUNGSGEFÄSS: Es hat ein Fassungsvermögen von 10 % des gesamten Wasserinhalts
des Heizungsherds und der Anlage. Es ist am höchsten Punkt der Anlage mindestens 2m über dem Heizkörper,
der sich an der höchsten Stelle befindet, anzubringen.
2.
SICHERHEITSROHR : Es verbindet auf dem kürzesten Weg, ohne abfallende oder sifonierte Abschnitte die
Zufuhr des Heizungsherds mit dem oberen Teil des unter Punkt 1 beschriebenen Gefäßes.
Das Sicherheitsrohr muss einen Querschnitt von mindestens 1'' besitzen.
3.
ZUFUHRROHR : Es verbindet den Boden des unter Punkt 1 beschriebenen Gefäßes mit dem Rückführungsrohr
der Anlage. Der Querschnitt muss mindestens ¾'' betragen.
Alle diese Elemente dürfen auf keinen Fall dazwischen liegende Auffangorgane aufweisen, die sie versehentlich
ausschließen können, und sind deshalb in frostgeschützten Räumen anzubringen. Falls sie gefrieren sollten,
könnte nämlich ein Bruch oder sogar die Explosion des Kesselkörpers eintreten.
Sollten sie Frost ausgesetzt sein, sollte dem Wasser der Anlage eine geeignete Menge Froschutzmittel
zugegeben werden, das es ermöglicht, das Problem vollständig zu beseitigen.
In keinem Fall darf Wasserumlauf in dem Gefäß zwischen dem Sicherheitsrohr und dem Zufuhrrohr vorhanden
sein, da dieser in sehr kurzer Zeit eine Sauerstoffanreicherung des Wassers und folglich eine Korrosion des
Körpers des Heizungsherds und der Anlage verursacht.
4.
WÄRMEABLASSVENTIL: Es stellt eine weitere positive Sicherheitsvorrichtung dar, um dem Sieden auch bei
Fehlen von elektrischer Energie vorzubeugen.
Es besteht aus einem Ventilkörper, der einem Drucksicherheitsventil gleicht, sich jedoch im Unterschied zu
diesem bei Erreichen einer voreingestellten Temperatur (gewöhnlich 94 – 95° C) öffnet und von der Zufu hr der
Anlage Wasser ablässt, das durch ebenso viel kaltes Wasser ersetzt wird. Dieses kommt vom offenen
Expansionsgefäß durch das Zufuhrrohr und beseitigt auf diese Weise die übermäßige Wärme.
5.
SICHERHEITSVENTIL von 1.5 bar: Der zulässige maximale Betriebsdruck beträgt 1,5 bar gleich 15m
Wassersäule. Ein höherer Druck kann Deformierungen oder den Bruch des Kesselkörpers verursachen.
6.
ANDERE SICHERHEITSVORRICHTUNGEN der gültigen Normen gemäß.
7. UMLAUFPUMPE : Sie sollte am besten an der Rückführung montiert sein, um zu vermeiden, dass sie sich bei
sehr hoher Wassertemperatur abschalten kann. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass sie das Wasser nicht im
offenen Expansionsgefäß umlaufen lässt, sonst würde dies eine ständige Sauerstoffanreicherung des Wassers
und folglich eine schnelle Korrosion des Kesselkörpers verursachen.
Sie muss außerdem elektrisch angeschlossen werden, um nur dann zu funktionieren, wenn die
Wassertemperatur 65-70° C überschreitet. Dazu kann die elektronische Steuerung verwendet werden, die als
EXTRAZUBEHÖR mit dem Heizungsherd lieferbar ist, oder aber ein unmittelbar an der Zufuhr montierter und auf
65-70° C eingestellter Manschettenthermostat.
8.
AUTOMATISCHES THERMOSTAT- MISCHVENTIL – (siehe Kapitel 3.3)
WICHTIG: Die Sicherheitstemperaturfühler müssen an Bord der Maschine oder in einem Abstand von höchstens 30
cm von der Zuleitung des Heizgerätes montiert werden.
Sollten die Heizgeräte nicht mit allen Vorrichtungen ausgestattet sein, kann man die fehlenden Vorrichtungen an der
Zuleitung der Heizgeräte in einem Abstand von höchstens 1 m von diesem installieren.
ACHTUNG: Auf keinen Fall darf Feuer gemacht werden, bevor die Anlage nicht komplett mit Wasser gefüllt
wurde; dies würde zu schwerwiegenden Beschädigungen an der gesamten Anlage führen. Das
Füllen der Anlage muss mittels eines Füllschlauchs direkt von der Wanne des offenen Gefäßes aus
erfolgen, um zu vermeiden, dass ein übermäßiger Druck des Wasserleitungsnetzes den Kessel des
Ofens verformt.
Die Anlage muss konstant auf vollem Wasserfüllstand gehalten werden, auch dann, wenn der Ofen nicht in Betrieb
ist. Während der Winterzeit erfordert eine Zeit des Stillstands gegebenenfalls die Zugabe von Frostschutzmittel.
3.2.
GESCHLOSSENEM Ausdehnungsgefäß
Die Anlage mit GESCHLOSSENEM Ausdehnungsgefäß muss VERPFLICHTEND mit folgenden Elementen
ausgestattet sein:
1.
SICHERHEITSVENTIL von 3 bar: Der höchstzulässige Betriebsdruck für die Anlage beläuft sich auf 3 bar
(entspricht einer Wassersäule von 30 m), höhere Drücke können Verformungen und ein Bersten des Kessels
bewirken.
Anleitung zur Installation, Benutzung und Wartung – DE – Rev.01
39

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