Digittrade HS256S User Manual page 43

High security external encrypted hdd/ssd
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2) Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§3a BDSG):
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bei
öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ist nach §3a BDSG an dem Ziel auszu-
richten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbe-
iten oder zu nutzen. Insbesondere sind dabei Daten – soweit möglich – zu ano-
nymisieren und zu pseudonymisieren.
Bitte bedenken Sie diesen Aspekt bei der Erstellung der Sicherheitskopien. Die
alten Backups sollen in regelmäßigen Abständen mit den aktuellen Daten über-
schrieben werden, anstatt stets neue zu erstellen. Um eine vollständige Löschung
der alten Daten vor dem Erstellen eines neuen Backups zu erreichen, wird emp-
fohlen, zuvor den Verschlüsselungsschlüssel zu ändern und die Festplatte mit dem
neuen Schlüssel voll zu formatieren.
3) Transparenz und Zweckbindung:
Die betroffene Person ist bei Erhebung bzw. erstmaliger Speicherung oder Über-
mittlung personenbezogener Daten gem. §§ 4 Abs. 3, 19a und 33 BDSG zu in-
formieren. Gleiches regeln Artikel 10 f. der EG-Datenschutzrichtlinie. Zudem ist bei
der Verarbeitung personenbezogener Daten der Grundsatz der Zweckbindung zu
beachten (vgl. insbesondere Artikel 6(b) EG-Datenschutzrichtlinie).
4) Besondere Arten personenbezogener Daten:
Nach Artikel 8 der EG-Datenschutzrichtlinie ist die Verarbeitung personenbezogen-
er Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen,
religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörig-
keit hervorgehen, sowie von Daten über Gesundheit oder Sexualleben grundsät-
zlich untersagt.
Eine Verarbeitung dieser Daten ist jedoch dann erlaubt, wenn dies z.B. für das Ar-
beitsverhältnis oder zum Schutz lebenswichtiger Interessen erforderlich ist. Ferner
ist eine Verarbeitung dieser Daten erlaubt, wenn der Betroffene die Daten selbst
veröffentlicht hat, diese zur Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht erford-
erlich sind oder eine Verarbeitung der Daten im Rahmen der medizinischen Versor-
gung/Gesundheitsversorgung erforderlich ist.
Entsprechende Regelungen finden sich auch in §28 Abs. 6-9 BDSG.
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