easyteck T103C User Manual page 81

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Komponenten für bestimmte Länder vorhanden sein könnten.
Garantie bezüglich des Zubehörs und der Ersatzteile, die in der Packung enthalten sind.
In der Packung mit dem Produkt, das Gegenstand der vorliegenden Garantie ist, könnten
Zubehörteile oder Ersatzteile enthalten sein, für die eine andere Garantiefrist gültig ist, da sie
zur Kategorie der Verschleißteile gehören. Die Garantiefristen können wie folgt zusammenge-
fasst werden:
- 24 Monate für das Mobiltelefon
- 12 Monate für nicht dem Verschleiß ausgesetzte Zubehörteile
- 6 Monate für Akkus, Kopfhörer, Speicherkarten oder Sonstiges.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Handbücher und/oder Verpackungsmaterial.
- Die Inhalte des Benutzers, auf das Produkt heruntergeladene Konfigurationen oder Softwa-
res
von Drittpersonen.
- Die Kosten, die für den Transport zum autorisierten Kundendienstzentrum und für die
Rücksendung anfallen.
- Verschlechterung des Produkts durch normalen Verschleiß, einschließlich Akkus.
- Brüche infolge unfallbedingter/zufälliger Ursachen oder wegen Ungeschicklichkeit, sowie alle
Schäden, die von beliebigen äußeren Einwirkungen stammen.
- Alle Schäden, die auf einen Gebrauch zurückzuführen sind, der nicht mit dem überein-
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stimmt, der im dem Produkt beiliegenden Handbuch beschriebenen ist.
- Alle Schäden, die durch den Gebrauch von nicht originalem Zubehör, durch Viren oder durch
Verbindungen mit Computern und Netzwerken entstehen.
- Alle Schäden, die entstehen, weil das Produkt Feuchtigkeit und/oder Dampf ausgesetzt
wurde, oder weil es in extremen Umgebung- oder Temperaturbedingungen verwendet wurde,
oder wegen des Vorhandenseins von Korrosion oder Oxidation, oder weil Lebensmittel,
Getränke oder chemische Produkte verschüttet wurden.
Haftungseinschränkungen:
Die für den Gebrauch des Telefons notwendige SIM-Karte wird vom Mobilfunkanbieter gelie-
fert und ist daher von der Garantie ausgeschlossen.
- Diese Garantie stellt den von Easyteck über die Vertragshändler gelieferten Schutz für den
Konsumenten dar, wobei die Garantie für den Konsumenten, die den Vertragshändlern durch
die Gesetzgebung der verschiedenen Länder obliegt, keineswegs eingeschränkt wird.
- Die vorliegende Garantie wird ausschließlich in den autorisierten technischen Kundendien-
stzentren oder von den Händlern anerkannt, die mit dem Verkauf der Produkte des Markenzei-
chens Easyteck betraut sind.
- Die Garantiefristen können auf keinen Fall verlängert werden und beginnen ausschließlich
ab dem Datum des ersten Verkaufs des Produkts an den Endkonsumenten, das auf einem
steuerrechtlich gültigen Beleg angegeben ist.
- Defekte, während Reparatureingriffen in der Garantiezeit ausgetauschte Bestandteile
gehören Easyteck und können vom Konsumenten auf keinen Fall zurückverlangt werden.
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