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Lenovo ThinkCentre A51 Quick Reference Manual page 257

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INDIEN
Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1. Personenschäden (einschließlich Tod) oder Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen nur bei Fahrlässigkeit der IBM; und
2. sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von Lieferungen
oder Leistungen hinsichtlich dieser Vereinbarung entstanden sind, in der
Höhe des Betrages, den Sie für die Maschine bezahlt haben, die Gegenstand
des Anspruchs ist. Im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung umfasst der
Terminus "Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten internen
Code ("LIC").
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, werden in Bangalore, Indien, in Übereinstim-
mung mit den geltenden Gesetzen Indiens geregelt bzw. beigelegt. Der in
Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Par-
teien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie
eine Begründung enthalten. Die Anzahl der Schiedsrichter ist drei, wobei jede
Partei berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien
ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten
Schiedsrichter. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten
der Anwaltskammer Indiens (Bar Council of India) übernommen werden. Bei
Ausfällen eines der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betref-
fenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortge-
setzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.Verweigert oder
unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters innerhalb von
30 Tagen gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren Schieds-
richter ernannt hat, wird der zuerst genannte Schiedsrichter zum alleinigen
Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
wurde.Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Ver-
fahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein).
Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang
vor allen anderen Sprachen.
JAPAN
Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt:
Bei Zweifelsfällen in Bezug auf diese Erklärung über begrenzte Gewährleistung
wird zunächst in gutem Glauben und in gegenseitigem Vertrauen eine Lösung
gesucht.
MALAYSIA
Haftungsbeschränkung: Das Wort SPEZIELLE in Ziffer 3 des fünften Absatzes
wird gelöscht.
Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-08 04/2004
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