Sagem PHOTO EASY 260 User Manual page 122

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Liasse AZUR_ALL.book Page 38 Lundi, 23. mai 2005 8:40 08
• Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung der
an die SAGEM SA zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind,
• die Lieferung neuer Softwareversionen,
• Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung der SAGEM SA
geänderten oder hinzugefügten Gerätes oder Nachbesserungen einer ohne die
schriftliche Zustimmung der SAGEM SA geänderten oder hinzugefügten
Software,
• Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch auf die Software
zurückzuführen sind, die in den Benutzergeräten verwendet wird, um den
Zugriff auf die von der Ausrüstung zur Verfügung gestellten Dienste zu
ermöglichen,
• Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind,
insbesondere:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Verbindung zum
Internet wie z.B. Unterbrechungen der Zugangsnetze, der Zusammen-bruch
der Leitung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners,
- Übertragungsprobleme (unzureichende geographische Abdeckung des
Gebietes durch die radio-elektrischen Sender, Interferenzen, Störgeräusche,
Zusammenbruch oder schlechte Qualität der Telefon-leitungen...)
- Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw.
Fehler des Übertragungsnetzes,
• Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in dem den Geräten
beigefügten Benutzerhandbuch beschrieben) sowie Funktionsstörungen, die
auf eine Unterlassung der Generalüberholung zurückgehen, wobei darauf
hinzuweisen ist, daß die Kosten für die Arbeiten zur Generalüberholung auf
jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen.
C)
In den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf der Garantiefrist hat der
Kunde von der SAGEM SA einen Kostenvoranschlag einzuholen, den er vor der
Rücksendung der Geräte an den Kundendienst der SAGEM SA akzeptieren muß.
Die Reparatur- und Versandkosten (hin und zurück) werden dem Kunden in Rech-
nung gestellt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem Kunden eine
schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen worden ist und sind auf
sämtliche in Deutschland verkauften Geräte anzuwenden. Sollte eine dieser
Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des
nationalen Rechts verstoßen, ist diese Bestimmung nicht anzuwenden; die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
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