3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet die IBM
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu
einem Betrag von 1) 75.000 Pfund Sterling oder 2) 125 % des gesamten für
die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu zahlenden
Gebühren.
Diese Einschränkungen gelten auch für die Unterlieferanten und Reseller der
IBM. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unterlieferanten und
Reseller insgesamt haftbar gemacht werden können.
Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unter-
lieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher
Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi-
gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
Teil 3 - Gewährleistungsinformationen
Teil 3 enthält Informationen hinsichtlich der für Ihre Maschine geltenden
Gewährleistung, einschließlich Gewährleistungszeitraum und Art des
Gewährleistungsservice, der von IBM geleistet wird.
Gewährleistungszeitraum
Der Gewährleistungszeitraum, der in der nachfolgenden Tabelle angegeben
ist, kann in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich sein.
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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