Lenovo ThinkPad R50 Service Und Fehlerbehebung page 90

German - service and troubleshooting guide for thinkpad r50
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Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unter-
lieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher
Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi-
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung:Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des
slowakischen Handelsrechts verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung dieser Vereinbarung durch die IBM im Zusammenhang mit diesen
Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag,
den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den fol-
genden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten der IBM im Zusammenhang
mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Vereinbarung, für die IBM Ihnen
gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag
oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im
Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-
ges Verschulden betrachtet.
Soweit Sie aus Verschulden der IBM zu Schaden gekommen sind, haben Sie
Anspruch auf Entschädigung vonseiten der IBM.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang der IBM Ihnen gegen-
über.
1. IBM haftet unbegrenzt für:
2. IBM haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen
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ThinkPad R50 Service und Fehlerbehebung
gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM
verursacht wurden; und
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sales of Goods Act
1979" oder aus Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982"
oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.
IBM nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur,
soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden.

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