Denon DRA-435R Operating Instructions Manual page 2

Am-fm stereo receiver
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For United Kingdom model only
WARNING:
As the colours of the wires in the mains lead of this appliance may not
correspond with the coloured markings identifying the terminals in
your plug proceed as follows:
The wire which is coloured blue must be connected to the terminal
which
is marked
with the letter N or coloured
black.
The
wire
which
is coloured
brown
must
be connected
to the
terminal
which
is marked
with the letter L or coloured
red.
Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunktelinehmer,
Dieses
Gerdt
ist von
der
Deutschen
Bundespost
ais Ton-
bzw.
Ternseh-Rund-funkempfanger
bzw.
als
Komponente
einer
solchen
Aniage
(Tuner,
Verstarker,
aktive
Lautsprecherbox,
Frenseh-Monitor
u. dgl.}
zugelassen.
is entspricht den zur Zeit geltenden Technischen
Vorschriften
und ist zum
Nachweis dafiir mit
dem
Zulassungszeichen
der Deutschen
Bundespost
gekennzeichnet.
Bitte iberzeugen
Sie sich selbst.
Dieses Gerat darf im Rahmen der "Allgemeingenehmigung fir das Irrichten und Betreiben von Ton- und
Fernseh-Rundfunkempfangern"
in der Bundesrepublik
Deutschland
betrieben
werden.
Beachten
Sie aber
bitte, daR autgrund dieser Genehmigung
hur fur die Allgemeinheit bestimmte Sendungen und soiche, fiir die
ebentalls aine Aligemeine
Empfangsgenehmigung
erteitt worden
ist*). empfangen
und wiedergegeben
werden dirfen. Wer unbefugt andere Sendungen
(z. 8. des Polizeifunks, des Mobilfunks) emfangt und
wiedergibt, verst6&t gegen die Ganehmigungsauflagen und macht sich daher nach § 15, Absatz 2a des
Gesetzes Uber Fernmeldeantagen strafbar.
Die Kennzeichnung
mit dem
Zulassungszeichen
bietet Ihnen die Gewahr,
da® dieses Gerat keine anderen
ordnungsgemaB
errichteten
und
betriebenen
elektrischen
Anlagen
stért.
Der Zusatzbuchstabe
S**)
beim
Zulassungszeichen
besagt
au@erdem,
da&
das
Geradt
gegen
stérendue
Beeinflussungen
durch
andere
ordnungsgema®
errichtete und betriebene elektrische Aniagen weitgehend
unemofinolich
ist, Gerate ohne
den Zusatz S sind nicht besonders sicher gegen Beeinflussungen
Sollten bei Geraten
mit dem
Zusatz S ausnahmsweise
trotzdem
Beeinflussungen
auftreten, oder wenn
Sie
Fragen
haben,
so wenden
Sie sich
bitte an die drtlich
zusténdige
FunkstérungsmeRstelle.
*) Zur Zeit fiir den Empfang der Aussendungen von Amateurtunkstellen und der Normal frequenz- und
Zeitzeichensendungen.
**) Weitere Zusdtze haben in Bezug auf die Stérfestigkeit keine Bedeutung, Sie geben bei Empfangern
vielmehr Aufschiu@ tiber Empfangsmoglichkeiten.
Aligemeine Genehmigung fiir Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger
Die Allgemeine Ton- und Fernseh-Rundtunkgenehmigung vom 11 12 1970 Iverotfenthcht im Bundesanzeiger Nr
234 vorn 16.12.1970} wird unter Bezug auf Abschnitt {ll der Genehmigung durch folgende Fassung der Aligemeinen
Genehmigung
fur Ton-
und
Fernseh-Rundtunkempfanger
gema&®
den
§§
1 und
2 des
Gesetzes
uber
Fernmeideaniagen ersetzt
Genehmigung fur Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger
1
1 Dre Ernchtung und der Betried von Ton- und Fernseh-Rundfunkemptangern werden nach $$ 1 und 2 des
Gesetzes uber Fernmeldeaniagen in det Fassung der Bekanntmachung vom 17 3.1977 {BGBI
|, S. 459) alige-
mein genehmigt
2 Ton- und Fernseh-Rundtunkempfanger im Sinne dieser Genehmigung sind Funkaniagen gema® § 1 Abs 1 des
Gesetzes
uber Fernmeldeaniagen,
die ausschlieBlich
die fur Rundfunkernptanger
zugelassenen Frequen-
zabstimmbereiche *)
aufweisen
und zum
Aufnehmen
und gleichzeitigen
Hor- oder Sichtbarmachen von Ton-
oder Fernseh-Rundfunksendungen bestimmt sind. Zum Emptanger gehdren auch eingebaute oder mit ihm fest
verbundene Antennen
sowie
be: Unterteilung in mehrere
Gerate die funktionsmaGig zugehdrenden Gerate.
Aufer fur den Emptang von Rundfunksendungen dirfen Ton- und Fernseh-Rundfunkemptanger nur mit beson-
derer Genehmigung der Deutschen Bundespost fur andere Fernmeidezwecke 2usatzich benutzt werden.
In den Empfanger eingebaute oder sonst mit ihm verbundene Zusatzgerate (zB. Ultraschatifernmekdeaniagen,
intrarovfemmeldeaniagen) werden von dieser Genehmigung mcht erfaGt (ausgenommen die Emnchtungen zum
Emptang des Verkehrsrundfunks).
Desgleichen sind andere technische Empfangereigenschaften, dee Uber den
eigentiichen Zweck eines Rundfunkemptangers hinausgehen (2.B. zum Empfang anderer Funkdienste, fur die
Wiedergabe im Rahmen von Textubertragungsverfahren) herdurch nicht genehmigt. Hierfiir gelten besondere
Regelungen
"
Diese Genehmigung
wird unter nachstehenden
Auflagen erteilt.
1. Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger mussen den jeweils geltenden Technischen Vorschrften fur Ton- und
Fernseh-Rundfunkempfanger
entsprechen.
Eingebaute Zusatzgerate mussen den fur sre geltenden Bestim-
Mungen und technischen Vorschriften genugen.
Anderungen der Technischen Vorschritten, die im Amtsbiatt des Bundesministers fur das Post- und Fernmel-
dewesen
verdffentlicht
werden,
mu
bei schon
ernchteten
und in Betrieb genommenen
Ton- und Fernseh-
Rundfunkempfangern nachgekommen werden. wenn durch den Betneb dieser Rundfunkemptanger andere elek-
trische Aniagen gestdért werden.
SerienmaBig
hergestellte
Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger
mussen
zum
Nachweis
datir. daB sie den
IMPORTANT
The
wires
in this
mains
tead
are
coloured
in accordance
with
the
following code:
Blue:
Neutral
Brown:
Live
Technischen Vorschriften entsprechen, mit einer DBP-Prifnummer gekennzerchnet sein.
**} Ore DBP-Priifnum-
mer sagt Uber die elektrische und mechanische Sicherheit und die Einhaltung der Strahlenschutzbestmmungen
nichts aus.
2. Ton-
und Fernseh-Rundfunkempfanger
durfen
an ortsfesten
oder
nichtortstesten
Rundfunk-Empfangsanten-
nenantagen. -Vertedaniagen oder Kabelfernsehaniagen betneben und im Rahmen der Bestmmungen Uber private
Drahtfernmeideaniagen
mit Drahtfernmeideaniagen verbunden werden.
Aut demselben
Grundstick oder innerhalb eines Fahrzeuges durfen Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger
mit
anderen Geraten oder sonstigen Gegenstanden (z.B. Plattenspieler, Magnetaufzeichnungs- und -Wiedergabeger-
ate. Antennen)
verbunden werden,
sofern diese Gerate von der Deutschen
Bundespost
genehmigt
sind oder
keiner Genehmigung
bedurfen
Die raumhche Kombination von Funkaniagen mut Ton- oder Fernseh-Rundfunkempfangern
ist aur dann zulassig.
wenn die betreffenden
Funkanlagen je fur sich genehmigt sind.
Mit
Ton-
oder
Fernseh-Rundfunkempfangern
durfen
autgrund
dieser
Genehmigung
nur
Sendungen
des
Rundfunks empfangen werden, also Ubertragene Tonsignale (Musik. Sprache) und Fernsehsignale (nur Bildinfor-
mationen).
Andere Sendungen (2.B. des Polizeifunks, der dffentiichen beweghchen Landfunkdienste, Datenuber-
tragungen)
durfen
nicht aufgenommen
werden,
werden
sie jedoch unbeabsichtigt
empfangen,
so durfen sie
weder aufgezeichnet, noch anderen mitgetellt, noch fur irgendwelche Zwecke ausgewertet werden.
Das Vorhan-
densem
solcher Sendungen
darf auch nicht anderen zur Kenntnis gebracht werden
4. Durch Ton- oder Fernseh-Rundfunkempfanger
darf der Betrieb anderer elektrscher Anlagen nicht gestort wer-
den
Anderungen
der Ton- oder Fernseh-Rundfunkempfanger,
die die zulassigen
Frequenzabstimmbererche
der
Empfanger erweitern, gehen Uber den Umtang dieser Genehmigung hnaus und bedurfen vor ihrer AusfUhrung
einer besonderen Genehmigung der Deutschen Bundespost
Wer autgrund dieser Genehmigung
emen
Ton- oder Fernseh-Rundfunkempfanger
betreibt, hat bei einer
Anderung der kennzeichnenden Merkmale von Ton- oder Fernseh-Aundiunksendem (insbesondere be: Anderung
des Sendeverfahrens oder be: Frequenzwechsel) die ggf notwendig werdenden Anderungen an den Rundtun-
kempfangern auf seine Kosten vornehmen 2u lassen
Die Deutsche Bundespost ist berechtigt. Rundfunkemptanger und mit ihnen verbundene Gerate darauf 2u pru-
fen. ob die Aufiagen der Genehmigung und die Technischen Vorschriften eingehalten werden
Den Beauftragten der Deutschen Bundespost ist das Betreten der Grundstucke oder Raume,
in denen sich Ton-
oder Fernseh-Rundfunkempfanger befinden,
zu den verkehrsublchen Zeiten zu gestatten
Befinden sich die
Rundtunkemptanger
oder
mit
ihnen
verbundene
Gerate
nicht
im
Verfugungsbereich
desjenigen,
der
die
Empianger betreibt. so hat er den Beauftragten der Deutschen Bundespost Zutitt zu diesen Teilen zu ermog-
iichen.
wo
a
a
I
Bei Funkstérungen die nicht durch Mange! der Rundfunkemptanger oder der mit innen verbundenen Gerate
verursacht werden, kénnen die Funkmeédienste der Deutschen
Bundespost
zur Feststeltung der Stérung in
Anspruch
genommen
werden.
Vv.
1 Diese Genehmigung kann aligemein oder durch die drilich zustandige Oberpostdirektion emem einzeinen Bet-
reiber gegeniber fur emen bestimmten Rundfunkempfanger widerrufen werden.
Ein Widerruf ist insbesondere
zulassig, wenn die unter Abschnitt Il aufgefihrten Auflagen nicht erfiillt werden
Anstatt die Genehmigung zu widerrufen, kann die Deutsche Bundespost anordnen, da bei einem Versio
gegen eine Auflage ein Ton- oder Fernseh-Rundiunkemptanger auBer Betrieb zu setzen ist und erst be: Eihai-
tung der Auflagen wieder betneben werden darf.
Die Auflagen dieser Genehmigung kénnen jederzeit erganzt oder geandert werden
2. Diese Genehmigung ersetzt die Aligemeine Ton- und Fernseh-Rundfunkgenehmigung vom 11.12 1970. sie gilt
ab 1.7.1979
Bonn, den 14.5.1979
Der Bundesmunister
fur das Post- und Fernmeldewesen
Im Auftrag
Hast
*) Siehe Technische Vorschriften fir Ton- und Fernseh-Rundtunkempfanger. verdftenthcht im Amtsblatt des Bundesministers fir das Post- und Fermmeldewesen
**) Fur ausnahmsweise
noch nicht gekennzerchnete, vor dem
1.7.1979 ernchtete und in Betrieb genommene
Ton-Rundiunkempltinger
wird die Kennzeichnung nicht veriangt
LL

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