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Parkside PHKSZ 9 A1 Safety Instructions page 8

Saw blade
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oder Beschädigungen Kreissägeblatt nicht einbauen,
beziehungsweise Bearbeitung sofort abbrechen und das
Kreissägeblatt eindeutig kennzeichnen, so dass dieses
nicht wieder zum Einsatz kommt, bevor es durch einen
DE
Sachkundigen zur Wiederverwendung freigegeben wird.
AT
Durch Risse oder Ähnliches beschädigte Kreissägeblätter
CH
dürfen nicht geschweißt oder anderweitig repariert werden.
Einbau des Kreissägeblatts und Bedienung der Maschine
nur durch sicherheitsmäßig unterwiesenes, sachkundiges
Personal.
Betriebsanleitung des Sägeblatts und der Maschine
beachten. Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschal-
ten sichern.
Kreissägeblattbefestigung nur mit den vom Maschinen-
hersteller vorgesehenen, auf das Sägeblatt abgestimm-
ten Spannfl anschen und nur mit den vorgesehenen
Werkzeugen mit dem vom Hersteller angegebenen
Anzugsdrehmoment vornehmen.
Werkzeuge und Werkzeugkörper müssen so aufge-
spannt sein, dass sie sich beim Betreiben nicht lösen
können.
Die Spannfl ächen müssen von Verschmutzungen, Fett,
Öl und Wasser gereinigt werden.
Reduzierringe dürfen nur verwendet werden, wenn sie
entsprechend der Festlegung des Herstellers gefertigt sind.
Verlängern der Schlüssel und Verwendung von Schlag-
werkzeugen zum Festziehen ist nicht zulässig. Für die
Zuordnung des Spann-Flanschdurchmessers zum Säge-
blattdurchmesser, gelten die europäischen Normen,
z. B. DIN EN 1870-1, Kapitel 5.3.3.4.
Schutzhandschuhe tragen, auf eng anliegende Kleidung
achten, eventuell Gehörschutztragen. Nach dem Einbau
des Kreissägeblatts alle Schutzvorrichtungen der Maschine
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wieder ordnungsgemäß anbringen, wenn vorhanden
Spaltkeil richtig positionieren.
Probelauf durch einen Sachkundigen durchführen.
Nicht in den Bereich des drehenden Werkzeuges fassen.
Unbeteiligte Personen aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Keine Einstellarbeiten im Bereich des drehenden Werk-
zeugs vornehmen.
Auf Unwucht achten.
Sägeblattschneiden dürfen beim Drehen nicht mit ande-
ren Schneiden, Befestigungselementen oder anderen
Maschinenteilen in Berührung kommen. Bohrungsredu-
zierringe müssen durch Haftverbindung fest mit dem
Sägeblatt verbunden sein und dürfen seitlich nicht über
den Sägeblatt-Grundkörper überstehen.
Lose Reduzierringe dürfen nicht verwendet werden.
Reduzierringe dürfen im Durchmesser nur so groß sein,
dass ein sicheres Befestigen des Kreissägeblatts noch
gegeben ist.
Maschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Rückschlag müssen
getroff en werden, und die entsprechenden Einrichtungen
müssen verwendet werden.
Zu sägenden Werkstoff auf Fremdkörper untersuchen.
Kreissägeblatt rechtzeitig nachschärfen. Anzeichen für
stumpfe Werkzeuge sind: zu große Verschleißmarke an den
Schneiden, Ausbrüche an den Schneiden, unzureichende
Schnittgüte, zu hohe Stromaufnahme der Sägemaschine.
Sägeblätter deren Zähne dünner und/oder kürzer als 1
mm sind, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Kreissägeblätter dürfen nur von Sachkundigen nachge-
schärft und mit Originalteilen instand gesetzt werden.
PHKSZ 9 A1

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