Voraussetzungen Für Den Gebrauch - Dräger X-plore Series Instructions For Use Manual

Helmets/hoods/visors
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  • ENGLISH, page 7
Die Schutzstufe ist abhängig von der Gerätekombination:
Schutzstufe/
Kombination
EN 12941:1998
TH2
TH3
EN 14594:2005
2A
Zulassung
Die Dräger X-plore Helme, Hauben und Visiere sind in Kombination mit dem Gebläsefiltergerät
Dräger X-plore 7300/7500 nach EN 12941:1998 und in Kombination mit dem Druckluft-
schlauchgerät Dräger X-plore 9000 nach EN 14594:2005 und der PSA-Richtlinie 89/686/EWG
geprüft und zugelassen.
Das Schutzvisier TH2 bietet in der Polycarbonat- Ausführung (R56746) zusätzlichen Gesichts-
schutz gemäß EN 166.1.3.B.9 und in der Acetat-Ausführung (R56728) gemäß EN 166.1.3.F.9.
Der Arbeitsschutzhelm mit Visier bietet zusätzlichen Kopfschutz gemäß EN 397.
Voraussetzungen für den Gebrauch
Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft darf nicht unter folgende Grenzwerte sinken:
17 Vol.-% in Europa mit Ausnahme der Niederlande, Belgien, UK,
19 Vol.-% in den Niederlanden, Belgien, UK.
Für andere Länder nationale Vorschriften beachten!
Unbelüftete Behälter, z. B. Gruben, Kanäle usw., dürfen mit den Dräger X-plore Helmen,
Hauben und Visieren und Gebläsefiltergeräten nicht betreten werden!
Art und Konzentration der Schadstoffe müssen bekannt sein.
Bei der Prüfung der Einsatzbedingungen auch auf möglicherweise notwendige Schutzklei-
dung achten.
Nicht bei Explosionsgefahr verwenden!
Temperaturen unter 10
Gebrauchsanweisung des Gebläsefiltergerätes bzw. Druckluftschlauchgerätes beachten.
Der Anwender eines Gebläsefiltergerätes bzw. Druckluftschlauchgerätes muss im Ge-
brauch unterwiesen, geeignet und atemschutztauglich nach BGI 504-26 sein.
Regionale Vorschriften beachten, z.B. innerhalb der Europäischen Union EN 529 „Anlei-
tung zur Auswahl und Anwendung von Atemschutzgeräten", EN 14387:2004 und EN
143:2000/A1:2006, sowie die entsprechenden nationalen Regeln, z.B. in Deutschland
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" des Hauptverbandes der ge-
werblichen Berufsgenossenschaften.
Die Nichtbeachtung dieser Hinweise und Vorschriften zur Benutzung oder das Nichttragen
der Dräger X-plore Helme, Hauben und Visiere kann die Gesundheit des Anwenders beein-
trächtigen und sogar zu bleibenden Schäden führen.
Atemanschluss
A1
A2
A3
A4
X
X
X
X
X
X
X
X
o
C können zu nicht akzeptablen Tragebedingungen führen.
Gebläse-
filtersystem
Dräger
Dräger
A5
X-plore
X-plore
7300
7500
X
X
X
X
WARNUNG
Druckluft-
schlauchsystem
Dräger
X-plore
9000
X
X
X
3

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X-plore 7300X-plore 7500X-plore 9000

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