FLYER mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h
sind mit einer Schiebehilfe ausgestattet . Diese
ist auf 6 km/h im grössten Gang limitiert . Durch
Betätigen der Schiebehilfe lässt sich der FLYER
bequem aus der Tiefgarage oder über eine steile
Passage schieben .
Modelle mit Tretunterstützung über 25 km/h sind
mit einer Anfahrhilfe ausgestattet, welche auf
18 km/h limitiert ist .
Sie schalten die Schiebe-/Anfahrhilfe ein, indem
Sie in den Unterstützungsstufen bis ganz nach
unten zu « » blättern (Taste -) . Drücken Sie nun
die Schiebe-/Anfahrhilfetaste für mehr als 2 Se-
kunden (Taste –) .
Die Schiebe-/Anfahrhilfe wird ausgeschaltet,
wenn
– Sie die Taste – im Schiebe-/Anfahrhilfe-Modus
loslassen
– die Geschwindigkeit von 6 km/h bzw . 18 km/h
überschritten wird .
Beim Benutzen der Schiebe-/ Anfahrhil-
fe müssen die Räder unbedingt Boden-
kontakt haben, da sonst die Gefahr von
Verletzungen besteht .
6. Gesetzliche
Bestimmungen
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonder-
bestimmungen für die Nutzungsgrenzen, d .h . sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilweise
aber auch nicht . Informieren Sie sich ausführlich
über die für Sie geltenden gesetzlichen Vorschrif-
ten bezüglich Versicherung Ihres FLYERs, das
Inverkehrbringen sowie die Benützung von Stras-
sen und Radwegen .
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften .
Diese Informationen können Sie bei Ihrem
FLYER Fachhändler, den jeweiligen nationalen
Fahrrad- oder E-Bike-Verbänden und auch im
Internet erhalten .
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen können .
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus-
gestattet sein muss .
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss . Auch die Teilnahme
von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpflicht gibt,
wird diese angegeben .
S-Pedelec
Ihr FLYER S-Pedelec mit Tretunterstützung bis
45 km/h ist kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraft-
fahrzeug. Damit ist es zulassungspflichtig. Die
Zulassung gilt nur für das Fahrzeug in der Origi-
nal-Ausstattung . Deshalb dürfen an Ihrem Fahr-
zeug keine Änderungen vorgenommen werden .
Es dürfen nur zu 100% identische Original-Er-
satzteile verwendet werden . Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
gegeben . Unfälle und Stürze mit schwersten Ver-
letzungen können die Folge sein . Ebenso verfal-
len die Gewährleistung und Garantien .
Ergänzende Hinweise für S-Pedelec Modelle EU
• Gesetzliche Vorschriften: Informieren Sie
sich ausführlich über die für Sie geltenden ge-
setzlichen Vorschriften . Dies betrifft die Versi-
cherung Ihres FLYERs, das Inverkehrbringen
sowie die Benützung von Strassen und Rad-
wegen in Ihrem Land . National gelten teils
unterschiedliche Vorschriften . Diese werden
fortwährend aktualisiert . Beachten Sie, dass
keine Anhänger gezogen werden dürfen, in de-
21
DE
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