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Basko MultiMotion Series Instructions Manual page 29

Dynamic corrective joints

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  • ENGLISH, page 30
VORSICHT
WÄHREND DER DYNAMISCHEN KONTRAKTURBEHANDLUNG DREHT SICH DIE SKALENSCHEIBE MIT UND GIBT KEINEN HINWEIS
AUF DIE EINGESTELLTE FEDERKRAFT.
3. Schritt:
Messen Sie nun mit dem Goniometer den passiven Bewegungsumfang ohne Orthese (P-ROM)
(Abb. M) und tragen Sie die Ergebnisse ebenfalls in die Tabelle ein (Abb. N).
Die Krafteinstellung wird wie zuvor beschrieben während der 3. Phase - der Rehabilitationsphase -
mehrfach geändert und in der Tabelle dokumentiert.
I
M
Reinigungsanweisung
Die Kunststoffteile des Korrektur-Gelenks und des Mitläufers können mit Waschbenzin gereinigt
werden. Sie sind jedoch nicht gegen aggressive Mittel wie Aceton oder Ähnliches beständig.
Achten Sie darauf, dass möglichst kein Staub oder Schmutz in das Korrektur- Gelenk und in den
Mitläufer geraten. Das Korrektur-Gelenk muss immer ausreichend eingefettet sein. Zum Einfetten
können Sie ein handelsübliches Weißfett (z.B. Molycoat GS4500) verwenden.
Haftung
Basko Healthcare haftet als Hersteller nur dann, wenn das Produkt vorschriftgemäß und für seinen
vorgesehenen Zweck eingesetzt wird. Basko Healthcare empfiehlt, dass die Produktbehandlung
gemäß den diesbezüglich geltenden Vorschriften und dass die Pflege des Produkts auf die in dieser
Gebrauchsanleitung angegebenen Art und Weise erfolgt. Das Nichtbefolgen der oben aufgeführ-
ten Anweisungen kann dazu führen, dass die MultiMotion-Korrektur-Systemgelenke nicht oder nur
mangelhaft funktionieren. Das kann Folgen für die Garantie haben.
Veränderungen, Abänderungen und Anpassungen am Produkt, die nicht in dieser Anleitung
beschrieben werden, erfolgen auf Verant wortung und Haftung derjenigen Person, die sie durchführt.
CE-Konformität
Die aufgeführten Produkte erfüllen die Anforderungen der Richtlinie 93/42/EEG für Medizinproduk-
te. Die genannten Produkte sind aufgrund der Klassifizierungskriterien für Medizinprodukte gemäß
Anlage IX der Richtlinie in der Klasse I eingeteilt. Basko Healthcare hat daher die Übereinstim-
mungserklärung gemäß Anlage VII der Richtlinie gänzlich in eigener Verantwortlichkeit erstellt.
J
N
K
L
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