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Prüfung und Abgleich
WARNUNG!
Bei den Arbeiten sind die Festlegungen und Durchführungs-
anweisungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 zu beachten,
besonders „Paragraph 8: Zulässige Abweichungen". Es ist geeigne-
tes Elektrowerkzeug zu verwenden.
Zum Prüfen des Power Meters SIMEAS P ist eine Abgleich-
einrichtung
erforderlich,
welche
Wechselspannungen,
Wechselströme und Phasenwinkel mit einem Fehler von
≤ 0,1 % abgeben kann.
Bei galvanisch getrennten Prüfeinrichtungen muss N mit
Erde verbunden werden.
Eine ausführliche Beschreibung des Abgleichs des Gerätes
finden Sie im SIMEAS P Handbuch
(Bestell.-Nr. E50417-B1000-C340-A1), Kapitel 6.1.
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