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Bei der Routenberechnung verwendete oder ausgeschlossene Straßenarten:
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Bei der Routenplanung werden verbotene Fahrmanöver sowie
Fahrtrichtungen berücksichtigt.
Es werden nur Straßen verwendet, auf denen Busse fahren
dürfen.
Privat- und Anrainerstraßen sowie Fußwege sind von den
Routen ausgeschlossen.
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Bei der Routenplanung werden verbotene Fahrmanöver sowie
Fahrtrichtungen berücksichtigt.
Es werden nur Straßen verwendet, auf denen Taxis fahren
dürfen.
Privat- und Anrainerstraßen sowie Fußwege sind von den
Routen ausgeschlossen.
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Bei der Routenplanung werden verbotene Fahrmanöver sowie
Fahrtrichtungen berücksichtigt.
Es werden nur Straßen verwendet, auf denen Lastkraftwagen
fahren dürfen.
Privat- und Anrainerstraßen sowie Fußwege sind von den
Routen ausgeschlossen.
Kehrtwendungen sind von den Routen ausgeschlossen (das
Umkehren auf einer Straße mit Mittelstreifen gilt nicht als
Kehrtwende).
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