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Bei der Routenberechnung werden verbotene Fahrmanöver sowie
Fahrtrichtungen (sofern diese für Fahrräder in der Karte gespeichert
sind) berücksichtigt.
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Es werden nur Straßen verwendet, die für Fahrräder bzw. Fußgänger
zugänglich sind.
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Straßen mit Zugangsbeschränkungen sind von den Routen
ausgeschlossen.
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Privatstraßen werden nur verwendet, wenn Ihr Ziel in dieser Straße
liegt.
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Bei der Routenberechnung werden keine
Geschwindigkeitsbeschränkungen berücksichtigt. Zur Berechnung
der geschätzten Ankunftszeit wird eine durchschnittliche
Radfahrgeschwindigkeit herangezogen.
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Auf Kreuzungen sind alle Fahrmanöver möglich.
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Fahrtrichtungsbeschränkungen werden dermaßen in der Route
berücksichtigt, dass ein Fahren in die eigentlich verbotene Richtung mit
niedriger Geschwindigkeit erlaubt ist.
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Privatstraßen werden nur verwendet, wenn Ihr Ziel in dieser Straße
liegt.
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Fußwege sind von den Routen ausgeschlossen.
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Bei der Routenplanung werden verbotene Fahrmanöver sowie
Fahrtrichtungen berücksichtigt.
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Es werden nur Straßen verwendet, auf denen Busse fahren dürfen.
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Privat- und Anrainerstraßen sowie Fußwege sind von den Routen
ausgeschlossen.
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