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Bei der Routenplanung werden verbotene Fahrmanöver sowie
Fahrtrichtungen berücksichtigt.
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Es werden nur Straßen verwendet, auf denen Taxis fahren dürfen.
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Privat- und Anrainerstraßen sowie Fußwege sind von den Routen
ausgeschlossen.
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Bei der Routenplanung werden verbotene Fahrmanöver sowie
Fahrtrichtungen berücksichtigt.
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Es werden nur Straßen verwendet, auf denen Lastkraftwagen fahren
dürfen.
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Privat- und Anrainerstraßen sowie Fußwege sind von den Routen
ausgeschlossen.
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Kehrtwendungen sind von den Routen ausgeschlossen (das Umkehren
auf einer Straße mit Mittelstreifen gilt nicht als Kehrtwende).
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