Lenovo ThinkCentre A30 Quick Reference Manual page 238

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  • ENGLISH, page 15
c. IBM oder dem Reseller den für die Ausführung ihrer Aufgaben erfor-
derlichen freien und sicheren Zugang zu Ihren Einrichtungen zu gewäh-
ren und
d. IBM oder den Reseller von einer Standortänderung der Maschine in
Kenntnis zu setzen.
4. (a) sicherzustellen, dass alle Informationen über identifizierte oder identifi-
zierbare Personen (persönliche Daten) auf der Maschine gelöscht werden
(im technisch möglichen Rahmen), (b) IBM, dem Reseller oder einem IBM
Lieferanten zu gestatten, in Ihrem Namen alle noch vorhandenen persönli-
chen Daten, die IBM oder ein Reseller zur Erfüllung ihrer/seiner Verpflich-
tungen im Rahmen dieser Vereinbarung für notwendig erachtet, zu verar-
beiten (dazu gehört eventuell der Versand der Maschine an einen anderen
der weltweit verteilten IBM Servicestandorte), und (c) sicherzustellen, dass
diese Art der Verarbeitung mit den für persönliche Daten geltenden Geset-
zen vereinbar ist.
Haftungsbeschränkung
IBM trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung Ihrer
Maschine, 1) während sie sich im Besitz der IBM befindet oder 2) in Fällen, in
denen IBM die Transportkosten trägt, während sie sich auf dem Transportweg
befindet.
Weder IBM noch der Reseller sind verantwortlich für vertrauliche, private oder
persönliche Daten auf einer Maschine, die Sie, gleich aus welchem Grund, an
IBM oder den Reseller zurückgeben. Solche Informationen müssen vor Rück-
gabe der Maschine entfernt werden.
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM
Schadensersatz verlangen können, ist die Haftung der IBM unabhängig von
der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (ein-
schließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtige
Angaben oder andere Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter
Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung,
begrenzt auf:
1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen und
2. IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden nur höchstens bis zu
125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wiederkeh-
renden Gebühren, 12 Monatsbeträge). Im Rahmen dieser Haftungs-
beschränkung umfasst der Terminus "Maschine" den Maschinencode und
den lizenzierten internen Code ("LIC").
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Unterlieferanten von IBM und
den Reseller. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unterlieferanten
und der Reseller insgesamt haftbar gemacht werden können.
AUF KEINEN FALL SIND IBM, IHRE LIEFERANTEN ODER RESELLER IN
FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICH-
KEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) ANSPRÜCHE
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