BRAX MATRIX X4 Instruction Manual page 12

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GARANTIEBESTIMMUNGEN
BRAX-Produkte geniessen aufgrund ihres überaus hohen Qualitätsniveaus international einen ausgezeichneten Ruf.
Grundsätzlich gewähren wir eine Garantiezeit von 2 Jahren. Für Erstbesitzer des Verstärkers BRAX Matrix X4 mit
Nachweis eines fachgerechten Einbaus bieten wir eine „lebenslange" Garantie (bis 30 Jahre beginnend mit dem
Kaufdatum). Die Produkte werden während der gesamten Fertigung ständig kontrolliert und geprüft. Bitte beachten Sie im
Servicefall folgende Hinweise:
1.
Die Garantiezeit beginnt mit Kauf des Produktes.
2.
Während der Garantiezeit beseitigen wir etwaige Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fabrikationsfehlern
beruhen, nach unserer Wahl durch Austausch oder Nachbesserung der defekten Teile. Weitergehende Ansprü-
che, insbesondere auf Minderung, Wandlung, Schadenersatz oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Ersetzte
Teile gehen in das Eigentum der Audiotec Fischer GmbH über. Die Garantiezeit wird von einer Garantieleistung
durch uns nicht berührt.
3.
Am Produkt dürfen keine unsachgemäßen Eingriffe vorgenommen worden sein.
4.
Bei Inanspruchnahme der Garantie wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Fachhändler. Sollte es notwendig sein,
das Produkt an uns einzuschicken, so beachten Sie bitte folgende Hinweise:
a) Das Produkt muss in einwandfreier Originalverpackung verschickt werden.
b) Die Garantiekarte muss ausgefüllt dem Produkt beiliegen.
c) Das Produkt muss frachtfrei zugestellt werden, d. h. Porto und Risiko gehen zu Ihren Lasten.
d) Die Kaufquittung muss beiliegen.
5.
Von der Garantie ausgenommen sind:
a) Transportschäden, sichtbar oder unsichtbar (Reklamationen für solche Schäden müssen umgehend bei der
Transportfirma eingereicht werden).
b) Kratzer in Metallteilen, Frontabdeckungen usw. Diese Defekte müssen innerhalb von 5 Tagen nach Kauf direkt
bei Ihrem Händler reklamiert werden.
c) Fehler, die durch fehlerhafte Aufstellung, falschen Anschluss, unsachgemäße Bedienung, Beanspruchung
oder äußere gewaltsame Einwirkung entstanden sind.
d) Unsachgemäß reparierte oder geänderte Geräte, die von anderer Seite als von uns geöffnet wurden.
e) Folgeschäden an fremden Geräten.
f) Kostenerstattung bei Schadensbehebung durch Dritte ohne unser vorheriges Einverständnis.
g) Geräte mit entfernten Typenschildern und/oder Seriennummern.
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