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Jacuzzi PRICE LIST PREISLISTE SPA J-200 Quick Start Manual page 11

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Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln alle derzeitigen und zukünftigen Verkaufsver-
träge zwischen den Parteien, mit Ausnahme eventueller besonderer, schriftlich vereinbarter Abweichungen.
Art. 2 Entstehung und Vertragsgegenstand
2.1 Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung der Jacuzzi Europe S.p.A. rechtskräftig. Die Auftrags-
bestätigung seitens der Jacuzzi Europe S.p.A. kann auch durch die Ausführung derselben erfolgen.
Art. 3 Lieferung
3.1 Unter Vorbehalt schriftlicher Zusatzvereinbarungen, versteht sich die Übergabe "ab Werk" von Valvasone
(Pn) – Italien. Falls der Käufer (Wiederverkäufer) die Abholung nicht veranlasst, hat die Jacuzzi Europe S.p.A.
die Befugnis, einen Vertrauensspediteur mit dem Transport zu beauftragen. Bei nicht erfolgenter Abholung
der Ware gehen die Lagerkosten zu Lasten des Käufers (Wiederverkäufers).
3.2 Die vereinbarten Liefertermine sind Richtdaten. Im Falle einer Verspätung kann der Käufer (Widerverkäu-
fer) daher keine Schadenersatzforderung geltend machen.
Art. 4 Verpackungen
4.1 Die Verpackungen der Anlagen entsprechen den internationalen Normen für den Warentransport mit
Kraftfahrzeugen auf dem Festland. Vom Standard abweichende Verpackungen bringen eine bei Auftragser-
teilung zu vereinbarende Preiserhöhung mit sich.
Art. 5 Auftragsstornierung
5.1 Der Auftrag des Käufers (Wiederverkäufers) stellt eine feste Kaufsvereinbarung dar. Kein Auftrag kann
ohne die schriftliche Einwilligung der Jacuzzi Europe S.p.A. storniert werden. Bei Auftragsstornierung behält
sich die Jacuzzi Europe S.p.A. das Recht vor, Schadenersatz zu fordern.
Art. 6 Planung – Technisches Datenblatt
6.1 Die Jacuzzi Europe S.p.A. behält sich das Recht vor, die Herstellung jeglicher Modelle ohne vorherige
Benachrichtigung einzustellen, bzw. Änderungen bei der Herstellung gewisser Modelle vorzunehmen, ohne
deshalb verpflichtet zu sein, diese Veränderungen auch an den vorherigen (verkauften) Modellen vorzu-
nehmen.
6.2 Die in den technischen Unterlagen und Werbemitteln der Jacuzzi Europe S.p.A. beinhalteten Daten und
Eigenschaften (Kataloge, Lehrbücher, Werbebroschüren, Abbildungen, Preislisten) können Veränderungen
unterliegen und sind unverbindlich.
Art. 7 Preise
7.1 Die rechtsgültigen Preise, ausschl. M.w.St., sind auf der z.Z. der Bestellung gültigen Preisliste angegeben
und verstehen sich für "ab Werk" von Valvasone (Pn) – Italien gelieferte Ware, vorbehaltlich anderer Ver-
einbarungen.
7.2 Die Preise, die Kursnotierungen und die Rabatte können, ohne vorherige Benachrichtigung seitens der
Jacuzzi Europe S.p.A., Änderungen unterliegen.
7.3 Alle nach der erfolgten Preislistenänderung erhaltenen Aufträge und die bei der Mitteilung der Änderung
über dreißig Tage hinaus disponierten Speditionen, unterliegen den neuen Preisen.
Art. 8 Zahlung
8.1 Die Zahlung der Ware wird nur nach erfolgter Gutschrift der betreffenden Beträge an die Jacuzzi Europe
S.p.A., als beglichen erachtet.
8.2 Eine Verspätung oder Unregelmäßigkeit der Bezahlung jeglicher Art, gibt der Jacuzzi Europe S.p.A. das
Recht, die Lieferungen einzustellen oder die noch laufenden Verträge aufzulösen, auch wenn sie nicht die in
Frage stehenden Bezahlungen anbelangen, vorbehaltlich eventueller Schadenersatzforderungen (einschließlich
die der Währungsentwertung). Die Jacuzzi Europe S.p.A. hat in jedem Fall das Recht – nach Ablaufen der
Rechnungsfälligkeit, ohne die Notwendigkeit in Verzug zu setzen – auf die gesetzlichen, um 5 (fünf) Prozent
erhöhten Zinsen.
8.3 Der Käufer (Wiederverkäufer) ist auch im Falle einer Beanstandung oder Streitigkeit zur vollständigen
Zahlung verpflichtet. Ein Ausgleich mit eventuellen Forderungen gegenüber der Jacuzzi Europe S.p.A. wird,
außer bei schriftlicher Einwilligung, nicht zugelassen.
8.4 Bei offenstehender Begleichung, bzw. auch nur Teilbezahlung, hat die Jacuzzi Europe S.p.A. die Befugnis –
nach ihrem eigenen Ermessen – vom Käufer (Wiederverkäufer) die ganze Vertragssumme zu fordern, bzw.
den Vertrag als aufgelöst zu erklären. Weiterhin besteht das Recht der Rückforderung der gelieferten Ware,
Jacuzzi Europe S.p.A. kann zum Schadenersatz die bis dahin gutgeschriebenen Beträge einbehalten, unter
Vorbehalt jeglicher weiterer Schritte für höhere Schäden.
Art. 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Falls die Bezahlung – teilweise oder ganz – nach der Lieferung erfolgen sollte, bleiben die Produkte, laut
Verordnung des Art.1523 des ZGB, im Besitz der Jacuzzi Europe S.p.A. bis zum Augenblick der vollständigen
Rechnungsbegleichung.
9.2 Aufgrund des vorgenannten Eigentumsvorbehalts wird der Jacuzzi Europe S.p.A. das Recht zugestanden,
die Sicherstellung der eventuell unbezahlten Ware zu veranlassen; in diesem Fall gehen die gesamten Unkos-
ten zu Lasten des Käufers (Wiederverkäufers) und die Jacuzzi Europe S.p.A. kann eventuelle schon bezahlte
Beträge als Schadenersatz einbehalten. Falls der Käufer (Wiederverkäufer) die betreffende Ware an Dritte
verkauft haben sollte, werden die Rechte der Jacuzzi Europe S.p.A., aufgrund der vorliegenden Klausel, auf den
durch den Verkauf derselben Ware erzielten Gewinn übertragen.
Art. 10 Höhere Gewalt und übermäßige Belastung
10.1 Gründe zur Verantwortungsbefreiung sind Ereignisse wie Brand, Zusammenbruch, Überflutung, Ver-
sorgungsausfall, Transportschwierigkeiten, Streike, Aussperrungen oder von höherer Gewalt hervorgerufene
Ereignisse, die die Produktion der Jacuzzi Europe S.p.A. oder die ihrer Lieferanten merklich verhindern oder
einschränken, sowie den Transport der verkauften Ware stark behindern.
Die Vertragsauflösung, wie auch die Nutzung anderer Abhilfen, mit Ausnahme der Schadenersatzforderung,
sind nur dann erlaubt, wenn die Verhinderung mindestens 60 Tage dauert.
10.2 Falls, vor deren Ausführung, die Erfüllung der Pflichten der Jacuzzi Europe S.p.A. - aus irgendwelchem,
für einen Unternehmer der Branche mit einer gewöhnlichen Erfahrung unvorhergesehenen Grund – im Ver-
hältnis zur ursprünglich vereinbarten Gegenleistung zu belastend geworden ist – so dass dasselbe Verhältnis in
einem Maße von 20% oder mehr Prozent verändert wird – kann die Jacuzzi Europe S.p.A. eine Überprüfung
der Vertragsbedingungen fordern, oder bei fehlender Vereinbarung den Vertrag als aufgelöst erklären.
Art. 11 Beschwerden
11.1 Der Käufer (Wiederverkäufer) ist verpflichtet, eventuelle Mängel des Produkts, oder Lieferabweichun-
gen, die sofort bei Erhalt der Ware erhoben werden können – schriftlich und ausführlich zu beanstanden,
anderenfalls wird die Beanstandung nicht zur Kenntnis genommen – innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum
der Übergabe der Ware.
11.2 Eventuelle, nicht infolge der Warenüberprüfung gemäß Abschnitt 11.1 erkennbare Übereinstimmungs-
mängel müssen vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Fristen, die im Augenblick, wenn ihm die Ware zur
Verfügung gestellt wird, beginnen, gemeldet werden, anderfalls führt sie zum Verfall jeglicher Ansprüche.
Art. 12 Garantie
12.1. In Übereinstimmung mit dem Inhalt seiner vertraglichen Garantiebedingungen garantiert Jacuzzi Europe
S.p.A. für die Produkte der Marke ‚Jacuzzi
®
' bzw. die von Jacuzzi Europe S.p.A. über das Vertriebsnetz der
Marke Jacuzzi
vertriebenen Produkte (im Folgenden die ‚Produkte'), die innerhalb der Mitgliedsstaaten der
®
Europäischen Union gekauft, installiert und für private Zwecke genutzt werden, gegen Konformitätsmängel.
Eine eventuelle unternehmerische oder professionelle Verwendung durch den Verbraucher ist von der
Garantie ausgeschlossen.
Die vertragliche Garantie findet ausschließlich in dem Mitgliedsland der Europäischen Union Anwendung,
in dem die Produkte vom Einzelhändler erworben wurden (im Folgenden das ‚Erwerbsland'). Produkte, die
in einem anderen als dem Erwerbsland installiert werden, sind von keiner vertraglichen Garantie gedeckt.
Für Produkte, die außerhalb der Europäischen Union gekauft oder auf jeden Fall verwendet werden, geht die
Last der Garantie und der daraus resultierenden Maßnahmen, die notwendig sind, um Konformitätsmängel
der Geräte zu beheben, ausschließlich und vollständig zu Lasten des Käufers (Einzelhändler), der daher eine
eigene technische Kundendienstorganisation einrichten muss, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit Jacuzzi
Europe S.p.A. vereinbart wurde.
Die vertragliche Garantie findet außerdem keine Anwendung, wenn die Rechtsvorschriften des Erwerbslan-
des vorschreiben, dass die Produkte andere und/oder strengere rechtliche Anforderungen erfüllen müssen
als vom Gemeinschaftsrecht vorgesehen, und kann nur unter der Voraussetzung angewandt werden, dass
Jacuzzi Europe S.p.A. im ‚Erwerbsland' über ein Vertrags-Servicezentrum verfügt.
Die angegebenen Daten und Eigenschaften sind für Jacuzzi Europe S.p.A. unverbindlich.
Sie behält sich das Recht vor, ohne Mitteilungs-oder Ersatzpflicht die angemessenen Änderungen vorzunehmen.
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Mit Erscheinen dieser Verkaufsbedingungen
Die Garantie, die mit dem Datum der Lieferung des Produkts an den Endbenutzer beginnt, ist nur mit der
Zahlung des Gesamtpreises des Geräts wirksam, vorausgesetzt, dass der Eingriff durch von Jacuzzi Europe
S.p.A. autorisiertes Fachpersonal durchgeführt wird. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von: a) zwölf (12)
Monaten für Produkte, die in Geschäftsräumen, Messen, Ausstellungshallen oder anderen Verkaufs-/Werbe-
veranstaltungen ausgestellt sind, mit Ausnahme von Schäden, die direkt und/oder indirekt am Produkt durch
seine verlängerte Ausstellung oder durch seinen Transport/Aus-/Einbau von einem Ausstellungsort zum
anderen verursacht werden; b) vierundzwanzig (24) Monate für andere als die in Abschnitt a) genannten
Produkte. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die seit mehr als vierundzwanzig (24) Monaten
nicht mehr produziert werden oder veraltet sind, d.  h. Produkte von Jacuzzi Europe S.p.A., die mehr als
sechzig (60) Monate nach dem Herstellungsdatum gekauft wurden. Jacuzzi Europe S.p.A. behält sich das Recht
vor, zu prüfen, ob das Produkt unter diese Garantie fällt.
12.2. Die Garantie gilt nur, wenn die Installation und der Anschluss des Produkts an das Strom- und Wasser-
netz unter strikter Einhaltung der Anweisungen und Vorschriften erfolgt, die in der Gebrauchsanweisung
von Jacuzzi Europe S.p.A. und/oder in einer ihrer Dokumentationen enthalten sind, die Warnhinweise für
die Installation, den Gebrauch und die Wartung des Produkts enthalten (im Folgenden „Jacuzzi-Dokumen-
tation"). Befindet sich das Produkt an einem mit den üblichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichenden Ort
(z. B. Gebirgsorte oder kleinere Inseln), oder wurde es an einer nicht einfach zugänglichen Stelle und/oder
mit besonders hochwertigen Materialien installiert, gehen alle Kosten (Lohn- und Materialkosten einschließ-
lich Aus- und Wiedereinbau, Entfernung und Neupositionierung des Produkts und seiner Komponenten)
vollständig zu Lasten des Käufers (Einzelhändler), sofern dieser verantwortlich ist, oder des Verbrauchers;
in keinem Fall haftet Jacuzzi Europe S.p.A. für die genannten höheren Kosten. Die Garantie verfällt, wenn
Komponenten oder andere Teile des Produkts verändert werden und nicht mehr ihrem ursprünglichen
Lieferzustand entsprechen.
12.3. Der vollständige oder teilweise Austausch des Geräts (durch das gleiche Produkt oder durch ein anderes
mit ähnlichen Eigenschaften), kann nicht durchgeführt werden, wenn dies objektiv unmöglich oder übermäßig
teuer im Vergleich zur Reparatur ist, oder wenn es für Jacuzzi Europe S.p.A. im Vergleich zu seiner Reparatur
unverhältnismäßige Kosten verursacht, unter Berücksichtigung des Wertes, den das Produkt hätte, wenn es
keinen Herstellungsfehler gäbe, des Umfangs des Mangels, der Möglichkeit, dass die alternative Lösung ohne
erhebliche Unannehmlichkeiten für den Endbenutzer durchgeführt werden kann. Wenn während der Gültig-
keitsdauer dieser Garantie das autorisierte Fachpersonal von Jacuzzi Europe S.p.A. einen zum Zeitpunkt der
Lieferung bestehenden Herstellungsfehler des Produkts feststellt und Jacuzzi Europe S.p.A. die Rücksendung
im Voraus genehmigt, erstattet letzteres dem Käufer (Einzelhändler) den Preis des Produkts, wie in der von
Jacuzzi Europe S.p.A. ausgestellten Verkaufsrechnung angegeben.
12.4. Von der Garantie sind Konformitätsmängel ausgeschlossen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, für
die nicht Jacuzzi Europe S.p.A. verantwortlich ist, wie zum Beispiel: nicht korrekte und/oder nicht sorgfältige
regelmäßige Wartung des Produkts; unsachgemäße Verwendung oder nicht dem Produkt entsprechende
Verwendung gemäß den Angaben in der Jacuzzi-Dokumentation oder unter Verletzung der technischen und/
oder sicherheitstechnischen Maßnahmen, die im Land der Verwendung durch die dort geltenden Gesetze,
Vorschriften und Bestimmungen erforderlich sind; unsachgemäße und/oder falsche Verbindung und/oder
Einstellung der Produktparameter; Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen; Transportschäden, die nicht im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestritten werden oder durch nicht von Jacuzzi Europe S.p.A. auto-
risierte Transportmittel verursacht wurden; Ineffizienzen oder Anomalien in Elektro- und Wassersystemen;
Fehlbetriebe durch Störungen, schlechten oder Nicht-Empfang von Hochfrequenzsignalen; Fehlbetriebe des
Produktes oder seiner Bestandteile, die durch die Verwendung von anderen als den in der Jacuzzi-Dokumen-
tation angegebenen Temperaturen oder Druckwerten verursacht werden; Störungen jeder Art, die nicht auf
Herstellungsfehler des Produktes zurückzuführen sind.
12.5. Während der Gültigkeitsdauer der vorliegenden Garantie ist das Netzwerk der Jacuzzi Europe S.p.A.
Servicezentren vom Käufer (Einzelhändler) autorisiert, die Garantie dem Endbenutzer gegenüber zu gewäh-
ren, auch wenn die Anfrage vom Benutzer selbst oder von einem Vermittler eingeht. Es versteht sich jedoch,
dass die unmittelbare Verantwortung gegenüber dem Endbenutzer für festgestellte Konformitätsmängel des
Produkts beim Käufer (Einzelhändler) liegt, wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Garantie erlischt, wenn der
Endbenutzer oder sein Vertreter es dem autorisierten Fachpersonal von Jacuzzi Europe S.p.A. nicht gestattet,
eine angemessene Konformitäts- und/oder Funktionsprüfung des Produkts durchzuführen, oder wenn die im
Rahmen der Garantie ersetzten Produkte nicht an Jacuzzi Europe S.p.A. zurückgegeben werden.
12.6. Nicht unter diese Garantie fallen: Schäden, die durch Nichtbenutzung des Produkts verursacht werden;
entgangener Gewinn und jegliche Art von indirekten oder Folgeschäden; Schäden, die durch die Verwendung
von Nichtoriginalzubehör von Jacuzzi Europe S.p.A. verursacht werden; Verbrauchsmaterialien und Teile, die
durch die Verwendung oder Nichtbenutzung des Produkts normalem Verschleiß unterliegen; Schäden, die
durch außergewöhnliche Wetterbedingungen verursacht werden oder in jedem Fall nicht vom normalen
Betrieb des Produkts abhängen; Schäden, die durch die Art von Wasser oder Wasserverunreinigungen oder
durch die Verwendung von ungeeigneten Produkten und/oder Produkten verursacht werden, die nicht den
Anforderungen der Jacuzzi-Dokumentation entsprechen.
12.7. Die in Erfüllung der in dieser Garantie festgelegten Verpflichtungen erbrachten Leistungen verlängern
die ursprüngliche Garantiezeit nicht. In jedem Fall bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte des Endbenut-
zers (Verbrauchers) unberührt. Diese Garantie kann nicht aufgrund einer Nichtverwendung des Produkts
aufgehoben oder verlängert werden. Jacuzzi Europe S.p.A. übernimmt keine Haftung für etwaige Personen-,
Sach- und Tierschäden, die direkt oder indirekt durch die Missachtung aller in der Jacuzzi-Dokumentation
enthaltenen Anweisungen verursacht werden sollten und wenn die Rechtsvorschriften des Erwerbslandes
vorschreiben, dass die Produkte andere und/oder strengere rechtliche Anforderungen erfüllen müssen als
vom Gemeinschaftsrecht vorgesehen, siehe Punkt 12.1.
12.8. Unter Androhung des Verfalls dieser Garantie ist es dem Käufer (Einzelhändler) nicht gestattet, die Pro-
dukte länger als vierundzwanzig (24) Monate nach dem Datum der Lieferung des Produkts an den Käufer zu
lagern. Jacuzzi Europe S.p.A. behält sich das Recht vor, das Rückgriffsrecht gegen den Käufer (Einzelhändler) für
alle fälligen und als Garantie für den Endbenutzer auf solche Geräte geleisteten Dienstleistungen auszuüben,
wobei alle damit verbundenen Kosten in vollem Umfang zu tragen sind.
Art. 13 Warenrückgabe
13.1. Die Rückerstattung jeglichen Materials muss vorher von der Jacuzzi Europe S.p.A. schriftlich genehmigt
werden. Es können nur Produkte in ihrer Originalverpackung, ungebraucht, dessen Modell noch produziert
wird und die vor nicht mehr als 12 Monaten ausgeliefert wurden, zurückerstattet werden.
13.2 Die nicht im Katalog aufgeführten Produkte, die auf besondere Anfrage des Käufers (Wiederverkäufers)
angefertigt wurden, können nicht zurückerstattet werden.
13.3 Die Kosten der Warenrückgabe gehen zu Lasten des Käufers (Wiederverkäufers), dem für die Neu-
lagerung ein nicht mehr als 25% des zurückerstatteten Warenwertes betragende Summe angerechnet
werden kann.
Art. 14 Interpretierung – Abänderungen
14.1 Jeder Rückgriff auf die Preislisten, allgemeine Bedingungen oder anderes Material der Jacuzzi Europe
S.p.A. versteht sich, wenn nicht anders bestimmt ,in bezug auf die z.Z. des Verweises gültigen Unterlagen.
14.2 Ausgeschlossen von den, in der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingung vorgesehenen Fällen, muss
jede von den Parteien gefertigte Abänderung der Verträge schriftlich erfolgen, anderenfalls wird die Änderung
nicht zur Kenntnis genommen. Die Abweichung von einem oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden
allgemeinen Verkaufsbedingungen darf nicht extensiv oder in Analogie dazu, ausgelegt werden und schließt
nicht den Willen ein, die allgemeinen Verkausbedingungen in ihrer Gesamtheit aufzuheben.
Art. 15 Streitigkeiten
15.1. Für jede diesbezügliche oder mit den Verträgen, denen die vorliegenden Bedingungen zugrunde liegen,
verbundenen Streitigkeit ist ausschließlich der Gerichtshof von Pordenone zuständig, auch im Falle einer
Bezahlungsvereinbarung durch Wertpapiere.
JACUZZI® J-200™ PRICE LIST • PREISLISTE 15.01.2024
verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit
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