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Gardena Select Operator's Manual page 14

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11.3 Informationen zur Rücknahme von
Elektro-Altgeräten für private Haushalte:
(gilt nur für Deutschland)
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind
bestimmte Vertreiber zur unentgeltlichen Rück-
nahme von Altgeräten verpflichtet. Vertreiber mit
einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-
geräte von mindestens 400 m² sowie Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs fläche
von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalen-
derjahr oder dauerhaft Elektro- und Elek tronik-
geräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen,
sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elek-
tronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die
Abgabe erfolgt: in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich;
und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzuneh-
men; die Rücknahme darf nicht an den Kauf
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eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertra-
ges für das neue Elektro- oder Elektronikgerät den
Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Rückgabe bzw. Abholung des Altgerätes zu infor-
mieren und den Endnutzer nach seiner Absicht zu
befragen, ob bei der Auslieferung des neuen Geräts
ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikations mitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronik geräte
mindestens 400 m² betragen oder die gesamten
Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien
– 1 (Wärmeüberträger),
– 2 (Bildschirmgeräte) und
– 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 cm)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und Elek-
tronikgeräte muss der Vertreiber geeignete Rück-
gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch
für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, die der Endnutzer zurück-
geben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
17.01.24 14:59
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