Download Print this page

Denon PMA-300V Operating Instructions Manual page 8

Pre-main amplifier
Hide thumbs Also See for PMA-300V:

Advertisement

Available languages

Available languages

Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunktetinehmer,
dieses Cerat ist von der Deutschen Bundespost als Ton- bzw. Femsen-Rundfunkemofanger zugelassen Es entspricht den
der Oeutschen Bundespost und ist zum Nachwers dafir mt der FTZ-
ni
mer besagen
StOrende Beeinflussungen durch andere Funkaniagen (2.8. des Amateurtunks, des CB-Funks! gitced
hend unemofinalich st. Soliten ausnahmswerse
trotzdem Storungen auftreten. 50 wenden Sie sich bitte an die ortiich
Tustandige Funkstonungsmesstetie.
N
Allgemeine Genenmigung far Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger
Die Aligemeine Ton- und Femnseh-Rundfunkgenehmigung vor 11 12.1970 (veroffenticnt im Bundesanzerger Nr. 234
vom 16 12.1970) wird unter Bezug auf Abdschnitt Il der Genenmigung durch folgende Fassung cer Aligememnen
Cenehmigung fur Ton- und Femseh-Rundfunkempfanger gemaé den §§ 1 und 2 des Cesetzes uber Fernmeideaniagen
ersetat.
Genenmigung fOr Ton- und Femsen-Rundfunkempfanger
t
1. Die Emehtung und der Betneb von Ton- und Femseh-Rundfunkempfangern
werden nach §§ 1 und 2 des Cesetzes
uber Femmeldeaniagen in der Fassung der Bekanntmachung vorn 17.35.1977 (BGBI. 1. S. 459) aligeme;n genehrugt.
2. Ton- und Femsen-Rundfunkemofanger im Sinne dieser Genenmigung sind Funkaniagen gemaé § 1 Abs. 1 des
rexche') aufwersen und zum Aufnenmen und glechzertigen Hor- oder Sichtbarmachen von Ton- oder Femseh-
Rundfunksendungen besummt sind Zum Emofanger gehdren auch eingebaute oder mit ihm fest verbundene
Deutscher
In_ den Emofanger engebeute oder sonst mit ihm verbundene Zusatzgerate (2 8. Ultraschalifernmeideaniagen.
Infra
) werden von dieser Genenimigung nicht erfaét iausgenommen die Einnchtungen zum
Empfang des Verkehrsrundfunks).
Oesgiechen sind andere technische Emofangeregenschaften. die uber den
2weck eines Runafunkemofangers Minausgehen (2.8. zum Emofang anderer Funkaienste, fur are
Wiederabe wm Rahmen von Textudertrag
Regelungen.
ungsverfahren hierdurch mcht genenmigt
Hierfur geiten besondere
F
q
Diese Cenehmigung wird unter nachstenenden Aufiagen erteitt
Ton- und Femseh-Rundfunkemotinger mussen den jewels gettenden Technischen Vorschnften fur Ton- und
Fernsen-Rundfunkemptanger coe
Eingebaute Zusatzgerate mussen den fur sie geitenden Besommungen
und t
jenugen
Anderungen der Technischen Vorschiften, die im Amesbiatt des Bundesminssters fur cas Post- und Femmeloewesen
orotate wore, mus bei schon emchteten und in Betned genommenen Ton- und Femseh-
werden, wenn durch cen Betned dieser Runafunkempfanger
anaere
gestont werden,
Senenmaag hergestelite Ton- ill Fernseh-Rundfunkempfanger mussen zum Nachwers dafur, da8 se den Techn
schen Vorscheften entsprechen, mit einer FTZ-Prufnummer gekennzerchnet sein.°**) Die FTZ-Prufnummer sagt uber
die elektrische und mechanwsche Schermer und die Einhattung oer Strahienschutzbestmmungen nichts aus
Lesen sie diese Bedienungsanleitung
bitte aufmerksam durch, um sich mit allen Funktionen dieses
Verstarkers gut vertraut zu machen
und die Leistungsfahigkeit des Gerats viele Jahre lang voll aus-
schépfen zu k6nnen. Bewahren Sie die Anleitung fiir spateres Nachschlagen griffbereit auf.
N
. Ton: und Femseh-Rundfunkemofanger durfen an ortsfesten oder nichtoresfesten Rundfunk-Empfangsantennen-
aniagen. -Verteianiagen oder Xabetfernsehaniagen betneben und m Rahmen der Besummungen uber private
Magen mit Drahtfernmeideaniagen verbunden werden.
Auf demsetben Grundstuck oder innerhalb eines Fahrzeuges durfen Ton- und Femsen-Rundfunkemofanger mt
anderen Geraten oder sonshgen Gegenstancen (2.8. Plattenspeler. Magnetautzerchnungs- und -wiedergabegerate.
'Antennen) verbunden werden, sofem diese Gerate von der Deutscnen Bundespost genehmigt sind oder Kener
Genehmigung Dedurfen.
Die raumische Kombination von Funkaniagen mit Ton- oder Fernseh-Rundfunkempfangem ist nur dann zulassig, wenn
dhe betreffenden Funkaniagen
je fur sich genehmgt sind.
Mit Ton- oder Femseh-Rundfunkemofingem dirfen aufgrund dieser Genenmigung nur Sendungen des Rundfunks
empfangen werden. also ubertragene Tonsignale (Musik. Sprache! und Fernsensignale inur Biidinformationen! Andere
Sendungen (2 8. des Polerfunks. der Offenciichen bewegiichen Landtunkdienste, Datenubertragungen) durfen nicht
. werden sie yedoch unbeabsichtigt empfangen. so durfen sie weder aufgezerchnet. noch
anderen
it. noch fur ingendweiche Zwecke ausgewertet werden Oas Vorhandensein soicher Sendungen dart
auch nicht anderen zur Kenntms gebracht werden
Ourch Ton- oder Femseh-Rundfunkempfanger darf der Betned anderer etektrischer Aniagen nicht gestort werden
der Ton- oder Fernsen-Runofunkempfanger, die cke zulassgen Frequenzabsimmobereiche der Emofan-
Ger erwertern. gehen uber den Umfang dieser Cenenmigung hingus unc bedurfen vor inrer Ausfunrung ener
besonderen Genenmigung der Deutschen Bundespost.
Wer aufgrund dieser Genenrmgung emen Ton- oder Femsen-Rundfunkernofanger betreibt. hat Der einer Anderung
der kennzecnnenden Merkmaie von Ton- oder Fernsen-Rundfunksendem insbesondere bet Anderung Ges Sende-
verfahrens oder bei Freauenzwechsel) die gf. notwendig werdencen Anderungen an den Rundfunkemofangem aut
seme Kosten vornenmen zu lassen.
6 Die Deutsche Bundespost
ist berechngt. Rundfunkempfanger
und mt ihnen verbundene Cerate darauf zu orufen.
Ob die Auflagen der Genenmigung und die Technischen Vorschnften engenaiten werden
Den Beauftragten der
Bundesnost ist das Betreten Ger Crundstucke oder Raume, In denen
sich Ton- oder
Fernsen-Rundfunkemofanger befinden. zu den verkehrsublichen Zeten zu gestatten Gefinden sich die Rundfunk-
'oder mit innen verbunoene
Cerate nicht im Verfugungsoererch deyemgen. der die Emofanger betreibt.
so hat er den Beauftragten der Deutschen Bundespost Zutntt zu Gesen Teen zu ermogiichen
rey
we
or)
Bel Funkstorungen die nicht durch Mange! der Rundfunkemofanger oder der mit ihnen verbundenen Cerate verursacht
werden, konnen die Funkmesdienste der
Bundespost zur Feststellung der Storung in Anspruch genommen
werden
Nv
1 Diese Genehmigung kann aligernein oder durch die ortiich zustanaige Oberpostcirextion einem emnzeinen Betreer
gegenuder fur einen besammten Rundfunkemofanger wderruten werden
Ein Widerruf ist insbesondere Zuiassi,
wenn die unter Abschnitt i aufgefUnrten Auflagen nicht erfulit werden
Anstatt ce Genenmigung zu widerrufen, kann die Deutsche Bundesnost anoranen, dad bei emem Verstod gegen ene
Auflage ein Ton- oder Fernsen-Rundfunkemofanger auGer Betneb zu setzen ist und erst bet Einhaitung der Auflagen
wieder betneben werden darf
Die Aufiagen aieser Cenehmigung konnen jederzert erganzt oder geandert werden
2. Diese Cenenrmgung ersetzt die Aligemeine Ton- und Femsen-Rundfunkgenenmigung vorn 11 12.1970, sie grit ab
471979
Bonn, den 145 1979
Der Bundesminister
=
fur das Post: und Fem
tm Auftrag
Mast
fertechensendungen.
**) Siehe Technische Vorschriften fiir Ton- und Femnseh-Rundfunkempfanger,
°°") Fur ausnahnswerse
noch nicht gekennzerchnete, vor dem 1.7.1979 emnchtete und in Betneb genommene Ton-
HINWEISE
ZUR
BETRIEBSSICHERHEIT
, veroffentiicht
im Amtsbiatt des Bundesmunisters
fur das Post- und
-Rundfunkemofanger
Fernmeidewesen.,
wird die Kennzerchnung nicht vertangt.
® STARKE
WARMEEINWIRKUNG
VERMEIDEN
VOR
FEUCHTIGKEIT
UND
STAUB
SCHUTZEN
e
@ NETZKABEL
MIT VORSICHT
HANDHABEN
e DAS NETZKABEL ABTRENNEN, WENN DAS GERAT LANGERE ZEIT NICHT VERWENDET
WERDEN
SOLL
KEINE
FREMDKORPER
INS GEHAUSE
GELANGEN
LASSEN
CHEMISCHE
REINIGER,
LOSUNGSMITTEL
UND
INSEKTENVERTILGER
BESCHADIGEN
DAS
GEHAUSE
DAS
GEHAUSE
NICHT
OFFNEN
LUFTUNGSSCHLITZE
NICHT
BLOCKIEREN

Advertisement

loading