4. INSTALLATION
4.1 Montage auf einem Stativ
Für den mobilen Einsatz setzen Sie das Lichtset auf ein Leuchten-Stativ auf. Passende Artikel finden Sie im
Kapitel Zubehör.
1. Lösen Sie zunächst am Stativ die Feststellschrauben der Stellfüße. Ziehen Sie die Stellfüße aus, bis die
Querstreben in einem 90°-Winkel zu den Stellfüßen stehen. Ziehen Sie die Feststellschrauben der
Stellfüße fest.
2. Setzen Sie das Lichtset über seinen Stativzapfen an der Steuereinheit am oberen Stativende auf und
ziehen Sie die Feststellschraube fest.
3. Achtung! Beim Aufbringen der Last ist eine gleichmäßige Lastverteilung erforderlich. Die Traglast des
Stativs darf niemals überschritten werden. Das Stativ muss standsicher aufgestellt werden.
Vergewissern Sie sich, dass alle Feststellschrauben sicher sitzen.
4.2 Befestigung an einer Traverse
Das Lichtset lässt sich mit zwei C-Haken mit M10-Schraube an einer Traverse befestigen.
1. Stecken Sie jeweils den Kopf einer M10-Schraube in die Oberseite der Steuereinheit und schrauben Sie
diesen dann zusammen mit dem C-Haken möglichst an den äußeren Enden der Steuereinheit fest.
2. Hängen Sie die C-Haken in die Traverse ein und ziehen Sie die Feststellschrauben fest.
4.3 Scheinwerfer umsetzen
Bei Bedarf lassen sich die Scheinwerfer auf die Oberseite der Steuereinheit umsetzen. Lösen Sie dazu die
Feststellschrauben an der Unterseite, sodass die Scheinwerfer entfernt werden können. Lösen Sie dann die
Feststellschrauben an der Oberseite, setzen Sie die Scheinwerfer um und ziehen Sie alle Feststellschrauben
wieder an.
4.4 Sicherheitshinweise
Bei Überkopfmontage in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist eine Fülle von Vorschriften zu
beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber muss sich selbständig
um die Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und unzureichende Sicher-
heitsvorkehrungen verursacht werden!
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und DIN 15560-27 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhan-
del ausgeführt werden!
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
LEBENSGEFAHR!
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00054243.DOC, Version 1.2
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