Informationen Für Prüfinstitute; Informationen Zur Entsorgung - JUNO JCN082F0F1 User Manual

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Produktnummer, die Sie auf dem
Typenschild des Geräts finden,
verwenden.
Beachten Sie den Link
www.theenergylabel.eu bezüglich
INFORMATIONEN FÜR PRÜFINSTITUTE
Die Installation und die Vorbereitung des
Geräts für eine eventuelle EcoDesign-
Prüfung müssen mit EN 62552
übereinstimmen. Die
Lüftungsanforderungen, die Einbaunische
und die Mindestabstände sind in dieser

INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG

Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist
mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät
darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt
und zurückgenommen werden, es darf
also nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Das Gerät kann z. B. bei einer
kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei
einem Vertreiber (siehe zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland
unten) abgegeben werden. Das gilt auch
für alle Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der
Endnutzer ist zudem selbst dafür
detaillierter Informationen zur
Energieplakette.
Bedienungsanleitung in Kapitel 3
beschrieben. Weitere Informationen
erhalten Sie vom Hersteller, einschließlich
Beladungspläne.
verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll sondern
über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz auch elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
(Folgende Hinweise gelten ergänzend
in Deutschland)
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Geräts ein Altgerät des Endnutzers der

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