ECTIVE Multiload 5 Operating Manual page 65

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HERSTELLERGARANTIE ECTIVE MULTILOAD / MULTILOAD LFP
Diese Garantiebedingung gilt für alle Batterieladegeräte der Multiload- und Multiload-LFP-Serie der Marke ECTIVE.
§ 1 Garantiedauer
Die batterium GmbH gewährt dem Verbraucher für die o. g.
Produkte zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine
freiwillige Herstellergarantie von drei Jahren.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie die gesetzliche
Gewährleistung nach § 437 BGB bleiben durch diese Garantie
unberührt.
Der Garantiezeitraum beginnt ab dem Tag der Rechnungserstellung.
Die Garantiedauer wird nicht auf Grund der Erbringung von
Leistungen aus dieser Garantie verlängert (auch nicht bei
Austausch oder Instandsetzung).
§ 2 Geltungsbereich
Die Garantie gilt ausschließlich für natürliche Personen
und wenn der Verbraucher das o. g. Produkt zu einem
Zweck erworben hat, der weder dessen gewerblichen noch
selbständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden
kann.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie beschränkt
sich nur auf EU-Länder.
Die Garantie gilt nur für Mängel, Schäden und
Fehlfunktionen, welche auf Konstruktions-, Herstellungs-,
Material- oder Ausführungsfehlern beruhen und die eine
bestimmungsgemäße Verwendung des o. g. Gerätes
nicht mehr ermöglichen oder unverhältnismäßig stark
einschränken.
§ 3 Garantieumfang/Leistung
Die Garantieleistung ist jeweils maximal bis zur Höhe des
tatsächlich gezahlten Kaufpreises begrenzt. Dabei beschränkt sich
die Haftung der batterium GmbH gemäß dieser Garantie auf die
Reparatur, die Kostenerstattung oder den Austausch des o. g.
Produktes. Die Wahl der Maßnahmen obliegt ausschließlich dem
Garantiegeber. Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, das
Produkt gegen ein technisch gleichwertiges Produkt aus dem
aktuellen Sortiment auszutauschen, falls das fehlerhafte Gerät
nicht mehr vom Garantiegeber angeboten wird.
Alle Komponenten oder Geräte, welche im Rahmen dieser
Garantie ersetzt werden, gehen mit dem Einbringen der
Garantieleistung in das Eigentum des Garantiegebers über.
§ 4 Ausschluss
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, Defekte und
Fehlfunktionen welche auf folgende Gründe zurückzuführen sind:
Fehlerhafte Inbetriebnahme oder Installation
Fehlfunktion anderer angeschlossener Geräte
Eigenständige Reparaturen oder Modifikationen der Hard-/
Software
Benutzung oder Verwendung von nicht zulässigem Zubehör
Verletzung der Sicherheitsvorkehrungen
Fahrlässige, unsachgemäße oder missbräuchliche
Behandlung oder Gebrauch
Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch gemäß
Bedienungsanleitung oder sonstige fehlerhafte Bedienung
ECTIVE ist eine Marke der batterium GmbH | Robert-Bosch-Straße 1, 71691 Freiberg am Neckar
T: +49 7141 1410870 | F: +49 7141 / 560 90 49 | info@ective.de
Transportschäden, Sturz oder andere mechanische
Einwirkung (Gewalteinwirkung)
Höhere Gewalt (z. B. Überschwemmung, Blitzschlag etc.)
Alle weiteren Ansprüche, die über die in § 3 erwähnten Punkte
hinausgehen, sind ausdrücklich nicht von der Garantie abgedeckt.
Dies sind insbesondere:
Personenschäden
Folgeschäden (welche auf ein defektes Produkt
zurückzuführen sind)
Entgangener Gewinn
Jegliche Kosten, welche durch den Ein- und Ausbau eines
defekten Produkts entstehen
Jegliche Gutachter- und Sachverständigenkosten
Des Weiteren sind Zubehör, Verbrauchsmaterialien und andere
Beilegungen von dieser Garantie ausgeschlossen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Herstellerhaftung/en bleibt durch
diese freiwillige Herstellergarantie unberührt.
§ 5 Garantiefall/Geltendmachung
Tritt ein Garantiefall ein, so ist dies dem Hersteller
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach
Mangelfeststellung anzuzeigen.
Die Benachrichtigung hat schriftlich (postalisch) oder per E-Mail an
folgende Adresse zu erfolgen:
batterium GmbH
Robert-Bosch-Straße 1
71691 Freiberg am Neckar
T: +49 7141 / 560 90 40 | F: +49 7141 / 560 90 49
info@ective.de
ective.de
Für die Bearbeitung des Garantieanspruchs sollten folgende
Unterlagen an den Garantiegeber zugesandt werden:
Kopie der Rechnung
Service-Formular
Grund der Rücksendung
Eine genaue und ausführliche Fehlerbeschreibung
Ohne gültige Kopie der Handelsrechnung kann der Garantiegeber
die Garantieleistung ablehnen.
Zur Prüfung des Garantieanspruches ist der Verbraucher
verpflichtet, dem Garantiegeber die Prüfung des Produkts durch
Einsenden der defekten Sache zu ermöglichen.
Ebenso ist der Käufer verpflichtet, bei der Schadensaufklärung
mitzuwirken und alle in diesem Zusammenhang gestellten Fragen
des Herstellers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
§ 6 Gerichtstand und Erfüllungsort
Für aus dieser Garantie entstandene Ansprüche ist deutsches
Recht anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Freiberg am
Neckar, Deutschland.
Mit dem Kauf der o. g. Produkte erkennt der Käufer diese
Garantiebedingungen an.
Freiberg am Neckar, 31.03.2020
ECTIVE.DE

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