Installation
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Transport und Lagerung
4.1
Transport
Lithiumionen-Batterien sind Gefahrgut. Die Batteriemodule sind so
konstruiert und getestet, dass sie bis zu einem Gesamtgewicht von
333 kg unter Einhaltung der Bedingungen der ADR 1.1.3.6
transportiert werden dürfen (kein kennzeichnungspflichtiger
Transport, solange sich keine anderen Gefahrgüter auf oder im
Fahrzeug befinden). Die sonstigen Anforderungen der GGVSEB
und ADR müssen ebenfalls eingehalten werden. Die Anlieferung
erfolgt in geprüfter Gefahrgutverpackung.
Die Lithiumionen-Batterien wurden erfolgreich dem
UN 38.3 Transporttest (UN Manual of Tests and Criteria, Part III,
subsection 38.3) unterzogen und haben diesen bestanden.
Bei Austausch eines Batteriemoduls ggf. neue Gefahrgut-
verpackung anfordern, das Batteriemodul verpacken und vom
Lieferanten abholen lassen. Die sonstigen Anforderungen der
GGVSEB und ADR müssen ebenfalls eingehalten werden. Die
Anlieferung erfolgt in geprüfter Gefahrgutverpackung.
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Änderungen vorbehalten! Stand 06/2017