Bestimmungsgemäße Verwendung - Pfaff SILVERLINE HRH S 2,0 L Translated Operating Instructions

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Hydraulische Rangierheber SILVERLINE HRH S
Deutsch
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der hydr. Rangierheber ist ein ortsveränderliches, handbetriebenes Hubgerät zum teilweisen Heben und
Senken von Lasten, z.B. einseitiges Anheben von Kraftfahrzeugen um Radwechsel durchführen zu
können.
Nur für Handbetrieb geeignet.
Nicht für Dauerbetrieb zugelassen.
Nicht geeignet für den Einsatz in explosionsgefährdeten Räumen.
Nicht geeignet für Einsatz in aggressiver Umgebung.
Änderungen an den Rangierhebern sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung
erlaubt. Technische Daten und Funktionsbeschreibung beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten
In Deutschland z.Zt.
EG- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
BGV D 8 Winden- Hub- und Zuggeräte
EN 982, EN 983 Sicherheitstechnische Anforderungen hydraulischer Geräte
EN 1494 - Ortsveränderliche Hubgeräte
1)
in der jeweils gültigen Fassung
Sicherheitshinweise
Bedienung, Einsatz und Wartung nur durch: Beauftragtes, qualifiziertes Personal
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364) Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund Ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung
sowie Kenntnisse über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von den für die
Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefahren
erkennen und vermeiden können.
Der Bediener ist für das sichere Ansetzen des Hebers verantwortlich.
Das Gerät ist mit seiner zulässigen Höchstbelastung gekennzeichnet - die zu hebende Last darf diese
Höchstbelastung nicht überschreiten.
Verwendung als Wagenheber
 Der Rangierheber darf nicht zum Transportieren von Lasten verwendet werden.
 Das Gerät ist an der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Stelle so anzusetzen, dass
nicht unter das Fahrzeug gegriffen werden muss.
 Der Rangierheber ist so auszuwählen, dass die am Anhebepunkt des Fahrzeuges
wirkende Aufliegelast sicher gehoben werden kann.
Lastbestimmung auf Basis der Fahrzeug-Betriebsanleitung oder Berechnung auf Basis
der Lastangaben in Fahrzeugunterlagen.
 Das Befördern von Personen, sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten.
 Aufenthalt unter gehobener Last ist ohne zusätzliche Abstützung nicht erlaubt.
 Bei unvermeidlichen Arbeiten unter dem Fahrzeug ist die angehobene Last sicher
abzustützen (z.B. durch Unterstellböcke).
 Die Last nie in angehobenem Zustand unbeaufsichtigt ohne zusätzliche Abstützung
stehen lassen.
 Nie in bewegliche Teile greifen.
 Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
 Der Rangierheber muss so angesetzt werden, dass nur senkrechte Kräfte auf den
Heber wirken.
 Auf den Rangierheber dürfen keine Seitenkräfte wirken.
 Auf Standsicherheit, sicheren ebenen Standplatz und auf festen Untergrund achten.
 Teile, Fahrzeuge nur einseitig anheben.
 Nie an angehobener Last mit zusätzlichem Hebegerät heben.
 Der Rangierheber darf nur auf Druck belastet werden.
 Der Mindestabstand zu Wänden, Türen und festen Bauteilen muss mind. 0,5 m betragen.
 Fahrzeuge oder Lasten gegen Abrollen, Abgleiten, usw. sichern.
 Tragfähigkeit entsprechend techn. Datenblatt, Typenschild nicht überschreiten.
technische Änderungen vorbehalten
design changes under reserve
F 06.01.175
1)
changements techniques sous réserve
3 / 12

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