Japanese Voluntary Control Council For Interference (Vcci) Statement - Lenovo ThinkServer RS110 Type 6435 Installationshandbuch

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Deutschland:
Einhaltung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Geräten
Dieses Produkt entspricht dem "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Geräten" EMVG. Dies ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/108/EG in der
Bundesrepublik Deutschland.
Zulassungsbescheinigung laut dem Deutschen Gesetz über die elektromagne-
tische Verträglichkeit von Geräten, EMVG vom 20. Juli 2007 (früher Gesetz
über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten), bzw. der EMV EG
Richtlinie 2004/108/EG (früher 89/336/EWG), für Geräte der Klasse A.
Dieses Gerät ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Deutschen EMVG das
EG-Konformitätszeichen - CE - zu führen. Verantwortlich für die Konformitätser-
klärung nach Paragraph 5 des EMVG ist die Lenovo (Deutschland) GmbH, Gropius-
platz 10, D-70563 Stuttgart.
Informationen in Hinsicht EMVG Paragraph 4 Abs. (1) 4:
Das Gerät erfüllt die Schutzanforderungen nach EN 55024 und EN 55022
Klasse A.
Nach der EN 55022: "Dies ist eine Einrichtung der Klasse A. Diese Einrichtung
kann im Wohnbereich Funkstörungen verursachen; in diesem Fall kann vom Betrei-
ber verlangt werden, angemessene Maßnahmen durchzuführen und dafür aufzu-
kommen."
Nach dem EMVG: "Geräte dürfen an Orten, für die sie nicht ausreichend entstört
sind, nur mit besonderer Genehmigung des Bundesministers für Post und Telekom-
munikation oder des Bundesamtes für Post und Telekommunikation betrieben wer-
den. Die Genehmigung wird erteilt, wenn keine elektromagnetischen Störungen zu
erwarten sind." (Auszug aus dem EMVG, Paragraph 3, Abs. 4). Dieses Genehmi-
gungsverfahren ist nach Paragraph 9 EMVG in Verbindung mit der entsprechenden
Kostenverordnung (Amtsblatt 14/93) kostenpflichtig.
Anmerkung: Um die Einhaltung des EMVG sicherzustellen sind die Geräte, wie in
den Handbüchern angegeben, zu installieren und zu betreiben.

Japanese Voluntary Control Council for Interference (VCCI) statement

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Anhang B. Bemerkungen

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