Lenovo Aptiva Kurzübersicht Manual page 50

Quick reference guide for netvista 6832 and 6833 systems (german)
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Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakei, Slowenien
oder der Ukraine erworben haben, können Sie für diese Maschine Garantie-
serviceleistungen in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausfüh-
ren von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Wiederverkäufer oder (2)
IBM in Anspruch nehmen.
Die anwendbaren Gesetze, die die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von
Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in
irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, regeln, interpretieren und
durchführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, sowie die länder-
spezifischen Bedingungen und das zuständige Gericht für diese Vereinbarung
sind diejenigen des Landes, in dem der Garantieservice zur Verfügung gestellt
wird. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Länder: Albanien, Armenien,
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen
Republik, Weißrussland, der tschechischen Republik, Georgien, Kasachstan,
Kirgisien, Kroatien, der ehemaligen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen,
Rumänien, Russland, der slowakischen Republik, Slowenien und der Ukraine
unterliegt die Vereinbarung der Gesetzgebung Österreichs.
Die folgenden Bedingungen gelten jeweils für die genannten Länder:
ÄGYPTEN: Haftungsbeschränkung: Der 2. Absatz dieses Abschnitts wird wie
folgt ersetzt:
2. IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden bis zu dem Betrag, den
Sie für die betreffende Maschine bezahlt haben.
Anwendbarkeit für Programmentwickler und Unterauftragnehmer (ungeän-
dert).
FRANKREICH: Haftungsbeschränkung: Der zweite Satz des ersten Absatzes
dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
IBM ist in solchen Fällen, unabhängig davon, aus welchem Grund Sie Scha-
densersatz verlangen können, höchstens für folgenden Schadensersatz haftbar:
(Unterziffern 1 und 2 unverändert).
DEUTSCHLAND: IBM Garantie für Maschinen: Der folgende Satz ersetzt
den ersten Satz im ersten Absatz dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine IBM Maschine umfasst die Funktionalität der
Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit
ihren Spezifikationen.
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Der Garantiezeitraum für Maschinen beträgt mindestens sechs Monate.
Sind IBM oder der Wiederverkäufer nicht in der Lage, die IBM Maschine zu
reparieren, können Sie nach Ihrer Wahl die Herabsetzung des Preises entspre-
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