Denon DRA-625R Operating Instructions Manual page 3

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Model
only.
7 WARNING:
As the colours of the wires in the mains lead of this appliance may not
correspond
with the coloured
markings
identifying the terminals
in
your plug proceed as follows:
The wire which is coloured blue must be connected to the terminal
which is marked with the letter N or coloured black.
The
wire
which
is coloured
brown
must
be connected
to the
terminal
which
is marked
with the letter L or coloured
red.
IMPORTANT
Blue:
Neutral
Brown:
Live
Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunktelinehmer,
Dieses. Gerait
ist von
der Deutschen
Bundespost
als Ton- bzw.
Fernseh-Rundfunkempfanger
2ugelassen.
Es
entspricht den zur Zeit geitenden Technischen Vorschriften der Deutschen Bundespost und ist zum Nachweis dafur
mit der DBP-Prifnummer.....gekennzeichnet.
Bitte Uberzeugen
Sie sich selbst.
Dieses Gertit dar! im Rahmen
der nachstehend abgedruckten »Allgemeinen Genehmigung
fur Ton- und Fernseh-
Rundfunkempfinger«
in der Bundesrepublik Deutschland betreben werden. Beachten Sie aber bitte, da& aufgrund
dieser Aligerneinen
Genehmigung
nur Sendungen
des Rundfunks
empfangen
werden
durten.
*) Wer unbefugt
andere Sendungen (2.8. des Polzeitunks, des Seefunks, der dffentlichen beweglichen Landfunkdienste) empfangt.
versté8t gegen die Genehmigungsauflagen und macht sich daher nach § 15 Absatz 2a des Gesetzes Uber Fern-
meideantagen stratbar.
Die Kennzeichnung
mit der OBP-Prufnummer
bietet Ihnen die Gewahr,
dak dieses Gerat keine anderen
Fern-
meldeanlagen
einschheGlich
Funkanlagen
stort.
Die Zusatzbuchstaben
S SE oder SK be: der DBP Prifnummer
besagen auRerdem, da® das Gerat gegen stérende Beeinflussungen durch andere Funkanlagen (2.8. des Amateur-
funks, des CB-Funks)
wertgehend
unempfindlich ist. Sollten ausnahmsweise
trotzdem
Storungen auftreten,
so
wenden
Sie sich bitte an die ortlich zusténdige Funkstérungsmesstelle.
Allgemeine Genehmigung fir Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger
Die Aligemeine Ton- und Fernseh-Rundfunkgenehmigung
vom
11.12.1970 (veroffenticht im Bundesanzeiger Nr.
234 vom 16.12.1970) wird unter Bezug auf Abschnutt tll der Genehmigung durch folgende Fassung der Aligemeinen
Genehmigung
fiir
Ton-
und
Femseh-Rundfunkemptanger
gema&
den
$5
1
und
2 des
Gesetzes
uber
Fernmeideamagen ersetzt.
Genehmigung fiir Ton- und Fernseh-Rundtunkemptinger
i}
1. Die Errichtung und der Betneb von Ton- und Fernseh-Rundtunkempfangern werden nach $§ 1 und 2 des
Gesetzes Uber Fernmeldeanlagen in der Fassung det Bekanntmachung vom 17.3.1977 (BGBI. 1, S. 459) allge-
mein genehmigt.
2. Ton: und Femnseh-Rundtunkempfinger im Sinne dieser Genehmigung sind Funkanlagen gema® $ 1 Abs. | des
Gesetzes
uber Fernmeideaniagen,
die ausschleflich
die fir Rundiunkempténger
zugelassenen Frequen-
zabstimmbereiche®*) aufwersen und zum Aufnehmen und glerchzertigen Hér- oder Sichtbarmachen von Ton-
oder Fernseh-Rundtunksendungen bestimmt sind. Zum Empfiinger gehdren auch emgebaute oder mit thn fest
verbundene Antennen sowie bei Unterteilung in mebrere Gertte die funktionsmafig zugehdrenden Gerate.
AuBer fir den Emptang von Rundtunksendungen dirfen Ton- und Fermseh-Rundfunkemptanger nur mit beson-
derer Genehmigung der Deutschen Bundespost fur andere Fernmeidezwecke zusatzhch benutt werden.
tn den Emopfinger eingebaute oder sonst mit ihm verbundene Zusatzgerste {z.B. Uttraschalitemmeldeanlagen,
infrarotfernmeldeanlagen) werden von dieser Genehmigung nicht erfait (ausgenommen die Emnnchtungen zum
Empfang des Verkehrsrundtunks). Desgleichen sind andere technische Emptangereigenschaften. die Uber den
ergentlichen Zweck eines Rundtunkemptangers hinausgehen (2.8. zum Empfang anderer Funkdienste. fur die
Wiedergabe im Rahmen von Textibertragungsverfahren) hierdurch nicht genehmigt Hiertir gelten besondere
Regetungen
Diese Genehmgung witd unter nachstehenden Autlagen erteut
-
it
genommen
werden.
Vv
Bonn, den 14.5.1979
Der Bundesminister
fur das Post- und Fernmekdewesen
Im Auftrag,
Hast
frequenz: und Zeitzeichensendungen.
***) Fur ausnahmsweise noch nicht gekennzeichnete, vor
dem 1.7.1979 emichtete und in Betrieb genommene
Ton-Rundfunkempfanger
wird die Kennzeichnung nicht venangt

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