Bedingungen Und Gewährleistungsaus- Schlüsse - KEEWAY K-LIGHT 125 Owner's Manual And Warranty

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Kundendienst Regelmässige Wartung
Bedingungen und Gewährleistungsausschlüsse
DE
Von der Garantie ausgeschlossen sind: Änderungen am Fahrzeug ohne vorherige Genehmigung des Herstellers; Vernachlässigung, Unfälle,
verspätete Meldung des Mangels (innerhalb von 10 Tagen), unsachgemäße Nutzung, Teilnahme an sportlichen Wettbewerben jeglicher Art,
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Vermietungsleistungen, Reparatur des Fahrzeugs mit Nicht-Originalteilen (d.h. mit Teilen, die nicht vom Hersteller stammen).
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab: Die Nichteinhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen und in der mit dem Fahrzeug gelieferten Broschü-
re „Betriebs- und Wartungshandbuch" beschriebenen Wartungsarbeiten, die nur von autorisierten Keeway-Händlern durchgeführt werden dürfen.
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab: Defekte, die durch Anpassungen, Reparaturen oder Änderungen verursacht werden, die von einem
NICHT-autorisierten Keeway-Händler durchgeführt wurden.
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab: Die Kosten für den Ausbau und den Ersatz von Teilen und Zubehör, es sei denn, es handelt sich um
Originalzubehör, d. h. um Originalprodukte von Keeway.
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab: die Kosten für den Transport des Fahrzeugs zum oder vom Keeway-Händler sowie die Kosten, die ent-
stehen, wenn das Fahrzeug für Garantiereparaturen von der Straße genommen wird.
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab: Defekte, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind; insbesondere der Austausch oder das Nach-
füllen von Öl und Flüssigkeiten sowie der folgenden Komponenten: Filter aller Art, Einspritzdüsen, Zündkerzen, Sekundärgetriebe, Kupplungen,
Bremsbeläge/-backen und -scheiben, Stoßdämpfer, Sicherungen, Lampen.
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab: Gabeldichtungen an der Vorderradgabel sind von der Garantie ausgeschlossen, da sie einem normalen
Verschleiß unterliegen (insbesondere Schäden durch Steine an den Gabelbeinen).
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab: Sitze, Gepäckträger, Lackierungen, Chromteile, polierte Aluminiumteile und die Abnutzung der Polste-
rung durch normale Abnutzung sowie Mängel, die normalerweise durch Oxidation oder Witterungsein üsse entstehen.
Die Garantie deckt Folgendes nicht ab: Auspu rohre nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Beginn der allgemeinen Motorradgarantie. Während
dieser 12 Monate sind innere Korrosion oder Verformung der Innenmembranen von der Garantie ausgeschlossen.
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