WARNUNG!
•
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Ventil nicht über den zulässigen Betriebsdruck hinaus mit
Druck beaufschlagt wird.
6.5.1. FÜLLEN DER PROZESSGASLEITUNG MIT PROZESSGAS
Gewünschten Ausgangsdruck durch langsames Drehen des Druckregler-Handrades im Uhrzeigersinn ein-
stellen.
Der Leitungsdruckregler ist nun in Betrieb. Es wird empfohlen den Druckregler täglich zu kontrollieren und
die Drücke zu überprüfen.
6.5.2. AUSSERBETRIEBNAHME DER ANLAGE
DE
Durch Drehen des Druckregler-Handrades gegen den Uhrzeigersinn den Leitungsdruckregler schließen.
Rohrleitung entspannen!
Der Leitungsdruckregler ist nun außer Betrieb. Es können jetzt Reparatur- und Wartungsarbeiten durchge-
führt werden.
6.6. PRÜFUNGEN
•
Nach der Druckbeaufschlagung die Funktion des Druckreglers überprüfen.
•
Dichtigkeit des Abblaseventils überprüfen.
7. BETRIEB
Gemäß Kapitel 2.1 ist der Betrieb Leitungsdruckreglers für Standardgase definiert.
VORSICHT!
•
Handventile müssen immer langsam und vorsichtig geöffnet werden, um Druckstöße im System zu ver-
meiden und andere Komponenten zu schützen.
8. WARTUNG
8.1. SICHERHEITSHINWEISE FÜR DIE WARTUNG
HINWEIS!
Wartungsarbeiten dürfen nur von qualifiziertem, geschultem und autorisiertem Personal durchgeführt
werden. (siehe Kapitel 2.4).
8.2. WARTUNGSPLAN
In den nachstehenden Abschnitten sind die Wartungsarbeiten beschrieben, die für einen optimalen und
störungsfreien Betrieb des Geräts erforderlich sind. Sofern bei regelmäßigen Kontrollen eine erhöhte Abnut-
zung zu erkennen ist, die erforderlichen Wartungsintervalle entsprechend den tatsachlichen Verschleißer-
scheinungen verkürzen.
HINWEIS!
•
Bei jeglichen Fragen bezüglich Wartungsarbeiten und Wartungsintervallen kontaktieren Sie den Kunden-
service.
Intervall
Wöchentlich
Einmal jährlich
Alle 10 Jahre
Wartungsarbeit
Alle Komponenten visuell
überprüfen
Betriebsprüfung auf Funktion
und Dichtigkeit, Prüfung aller
sicherheitsrelevanten Teile
Generalüberholung und Aus-
tausch aller Verschleißteile
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Personal
Befähigte Person (TRBS 1203)
Befähigte Person (TRBS 1203)
Befähigte Person (TRBS 1203)