Mögliche Rechtsverletzungen - MAGINON IP 12s Manual

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Mögliche Rechtsverletzungen
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der Überwachungskamera sollten Sie folgende Hin-
weise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild . Nach dem Urhe-
berrechtsgesetz dürfen Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen nur dann
veröffentlicht werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben
einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen .
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist, hängt
von den Umständen des Einzelfalls ab . Aus Gründen der Rechtssicher-
heit sollte in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit identifizierbarem
Personenbezug möglich sind, über die Überwachungskamera informiert
werden (siehe auch Abschnitt „Hinweispflicht") .
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht verletzt
werden . Richten Sie Ihre Überwachungskamera nicht in den Garten oder
auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung, auch wenn diese Orte aus
Ihrer eigenen Wohnung oder von öffentlichen Standorten einsehbar sind .
Dies berechtigt nicht die Veröffentlichung dieser Einsichten .
Beachten Sie, dass Sie vor Übergabe der Kamera zur Reparatur oder an
Dritte, die Reset-Funktion der Kamera nutzen, damit alle persönlichen
Daten aus dem Speicher der Kamera gelöscht werden .
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden kann,
dass eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimm-
ten Ort war . Die Identifikation kann dabei auch über ein personenbezo-
genes Kennzeichen, wie z . B . das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen . Eine
personelle Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt zu vermeiden .

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