Bedienung
Gerät einschalten
Netzstecker einstecken.
Gerät am Hauptschalter einschalten.
Reinigung schwer zugänglicher
Abbildung
Verriegelung des Fahrgestells drücken
und Saugeinheit entnehmen.
Abbildung
Reinigung von schwer zugänglichen
Stellen oder Treppenstufen durchfüh-
ren.
Gerät ausschalten
Gerät am Hauptschalter ausschalten.
Netzstecker ziehen.
Nach jedem Betrieb
Behälter entleeren.
Gerät innen und außen durch Absau-
gen und Abwischen mit einem feuchten
Tuch reinigen.
Gerät aufbewahren
Abbildung
Saugschlauch, Krümmer und Netzka-
bel entsprechend Abbildung aufbewah-
ren.
Gerät in einem trockenen Raum abstel-
len und vor unbefugter Benutzung si-
chern.
Transport
Vorsicht
Verletzungs- und Beschädigungsgefahr!
Gewicht des Gerätes beim Transport be-
achten.
Gerät zum Tragen am Tragegriff und
am Saugrohr fassen.
Beim Transport in Fahrzeugen Gerät
nach den jeweils gültigen Richtlinien
gegen Rutschen und Kippen sichern.
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Stellen
Vorsicht
Verletzungs- und Beschädigungsgefahr!
Gewicht des Gerätes bei Lagerung beach-
ten.
Dieses Gerät darf nur in Innenräumen gela-
gert werden.
Pflege und Wartung
Gefahr
Vor allen Arbeiten am Gerät, Gerät aus-
schalten und Netzstecker ziehen.
Staubbeseitigende Maschinen sind Sicher-
heitseinrichtungen zur Verhütung oder Be-
seitigung von Gefahren im Sinne von
BGV A1.
Zur Wartung durch den Benutzer muss
–
das Gerät auseinandergenommen, ge-
reinigt und gewartet werden, soweit es
durchführbar ist, ohne dabei eine Ge-
fahr für das Wartungspersonal und an-
dere Personen hervorzurufen.
Geeignete Vorsichtsmaßnahmen bein-
halten Entgiftung vor dem Auseinander-
nehmen. Vorsorge treffen für örtlich
gefilterte Zwangsentlüftung, wo das
Gerät auseinandergenommen wird,
Reinigung der Wartungsfläche und ge-
eigneter Schutz des Personals.
Das Äußere des Gerätes sollte durch
–
Staubsaugverfahren entgiftet und sau-
ber abgewischt werden, oder mit Ab-
dichtmittel behandelt werden, bevor es
aus dem gefährlichen Gebiet genom-
men wird. Alle Geräteteile müssen als
verunreinigt angesehen werden, wenn
sie aus dem gefährlichen Gebiet ge-
nommen werden.
Bei der Durchführung von Wartungs- und
–
Reparaturarbeiten müssen alle verunrei-
nigten Gegenstände, die nicht zufrieden-
stellend gereinigt werden können,
weggeworfen werden. Solche Gegen-
stände müssen in undurchlässigen Beu-
teln, in Übereinstimmung mit den
gültigen Bestimmungen für die Beseiti-
gung solchen Abfalls, entsorgt werden.
– 4
DE
Lagerung