Bestimmungen Für Den Gerätehalter - Innotech STRING-1-PRO Instructions For Use And Test Manual

Full body harness
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Absturzgefährdung, wenn keine geeigneten organisatorischen oder technischen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden können.
Kollektive Schutzeinrichtungen und technische Hilfsmittel sind zu bevorzugen. Die nationalen und örtlichen Sicherheitsvorschriften
sowie der branchengültigen Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Eine PSAgA darf nur von Personen verwendet werden,
welche sowohl die physischen wie auch die psychischen Voraussetzungen mit sich bringen und die notwendigen Kenntnisse
für einen sicheren Gebrauch haben. Diese PSAgA entbindet den Benutzer nicht vom persönlich zu tragenden Risiko und von
seiner Eigenverantwortung. Eine PSAgA sollte einem Benützer individuell zur Verfügung gestellt werden! Systeme nur
bestimmungsgemäß verwenden – sie dürfen nicht verändert werden! Ausrüstungen für Freizeitaktivitäten (z.B. Bergsport,
Sportklettern, etc. ...), die nicht für den Einsatz am Arbeitsplatz zugelassen sind, dürfen nicht benützt werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass durch die Kombination von Ausrüstungsgegenständen die Gefahr der gegenseitigen Beeinträchtigung besteht.
Die Gebrauchssicherheit ist bei der Kombination von Ausrüstungsgegenständen vor der erstmaligen Verwendung vom Benützer zu
prüfen. Bei einer Kombination von nicht zueinander passenden Ausrüstungsgegenständen können unvorhergesehene Gefahren
auftreten.
Warnung: (Ergänzt sich mit Pkt. 4 Haftung)
Jede Person die dieses Produkt benützt ist persönlich verantwortlich für das Erlernen der richtigen Anwendung und Technik. Jeder
Benutzer übernimmt und akzeptiert voll und ganz die gesamte Verantwortung und sämtliche Risiken für alle Schäden und
Verletzungen jeglicher Art, welche während und durch die Benützung des Produktes resultieren. Hersteller und Fachhandel lehnen
jede Haftung im Falle von Missbrauch und unsachgemäßem Einsatz und/oder Handhabung ab. Diese Richtlinien sind hilfreich für
die richtige Anwendung dieses Produktes. Da jedoch nicht alle Falschanwendungen aufgeführt werden können, ersetzt sie niemals
eigenes Wissen, Schulung, Erfahrung und Eigenverantwortung.
Ein Rettungskonzept zum schnellen Eingreifen bei Notfällen ist zu erstellen!
Vor dem Gebrauch einer PSAgA muss der Benutzer sich über die Möglichkeiten einer sicheren und effektiven Durchführung von
Rettungsmaßnahmen informieren. Die Anwender müssen über Gefahren, die Möglichkeiten zur Vermeidung der Gefahren, den
sicheren Ablauf der Rettungs- und Notverfahren unterwiesen sein. Die notwendigen Rettungsmaßnahmen müssen im Zuge einer
Gefährdungsanalyse vor dem Einsatz einer PSAgA festgelegt werden. Ein Notfallplan muss die Rettungsmaßnahmen für alle bei
der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigen! Das heißt, dass für den jeweiligen Einsatzzweck einer PSAgA immer eine
Gefährdungsanalyse und daraus resultierend ein Rettungsplan erstellt werden muss, der die schnellst mögliche Rettung beschreibt
und sämtliche zur Rettung notwendigen Gerätschaften und Vorgehensweisen beinhaltet. Die zu einer möglichen Rettung
evaluierten Gerätschaften müssen immer aufgebaut sein und zur sofortigen Verwendung, ohne zeitliche Verzögerung,
bereitstehen. Sonst droht ein Hängetrauma!
Die Folgen eines Hängetraumas werden medizinisch wie folgt beschrieben:
nach ca. 2 - 5 min. stellt sich die Handlungsunfähigkeit der verunfallten Person ein
bereits nach 10 – 20 min. sind irreversible Körperschäden möglich und
danach sind lebensbedrohliche Zustände zu erwarten.
Darum sind die Rettungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen!
Für eine zu rettende Person, die bei Bewusstsein ist, ist es wichtig die Beine zu bewegen. Wenn es möglich ist durch geeignetes
Gerät (z.B.: Bandschlingen, Verbindungsmittel, Hängetrauma-Entlastungschlingen, etc. ...) den Körper aus der Spannung im
Auffanggurt herauszuheben und somit den Druck der Beinschlaufen an der Oberschenkelinnenseite zu entlasten. Dadurch kann ein
versacken des Blutes in die Beine verlangsamt oder sogar vermieden werden und das Rückfliesen des Blutes erleichtert werden.
Hinweis zu Anschlageinrichtungen!
Generell sollte sich eine Anschlagseinrichtung an dem die Ausrüstung befestigt wird möglichst „senkrecht" oberhalb des
Benützers befinden (um ein Pendeln im Falle des Absturzes zu verhindern).
Der Anschlagpunkt sollte immer so gewählt werden, dass die Fallhöhe auf ein Minimum beschränkt wird.
Achten Sie darauf, dass der Sturzraum so bemessen ist, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf kein Hindernis fällt,
bzw. dass ein Aufschlagen am Boden verhindert wird.
Achten Sie insbesondere darauf, dass keine scharfen Kanten das Anschlagmittel (z.B. textile Bandschlingen) gefährden, sowie
auf den sicheren Verschluss sämtlicher Verbindungselemente (z.B. Karabiner).
Die Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes muss für die Anschlageinrichtung angegebenen Kräfte sichergestellt sein.
Temporäre Anschlagmöglichkeiten (Holzbalken, Stahlträger, etc. ...) müssen die entstehende Sturzenergie aufnehmen
können. (Festigkeitsrichtwert für Anschlageinrichtungen siehe EN795 (= mindestens 12kN/Person)
Wenn möglich einen genormten, nach EN795, und als solchen gekennzeichneten Anschlagpunkt verwenden. Fest mit einer
baulichen Einrichtung verbundene Anschlageinrichtungen müssen der EN 795 entsprechen.
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Bestimmungen für den Gerätehalter
Vor jedem Einsatz sind eine visuelle Überprüfung und eine Funktionsüberprüfung dieser PSAgA vorzunehmen, um den
einsatzfähigen Zustand sicherzustellen. Ein nicht mehr sicher scheinendes Produkt darf im Zweifelsfall NICHT VERWENDET
werden und ist unverzüglich auszusondern. Es muss immer die gesamte PSAgA überprüft werden.
A.A.HABERKORN Sicherheitsprodukte sind vor jedem Einsatz auf folgende Punkte zu überprüfen:
Beschädigungen und Verfärbungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen (Risse,
Einschnitte, Abrieb, etc. ...) Verformung an Metallteilen (z.B. an Schnallen, Karabinern, Ringen, etc. ...)
Sturzindikatoren (intakt, unbeschädigt)
Einschnitte/Risse (Ausfransen, lose Fäden, Kunststoffteile, etc. ...)
Irrversibel starke Verschmutzung (z.B. fette, Öle, Bitumen, etc. ...)
Starke thermische Belastung, Kontakt- oder Reibungshitze, (z.B. Schmelzspuren, verklebte Fäden/Fasern)
Funktionsprüfung von Verschlüssen = (z.B. Steckschnallen, Karabinerverschlüsse, etc. ...)
Beschädigter Seilmantel (Seilkern sichtbar)
Starke axiale und/oder radiale Verformungen und Deformationen eines Kernmantelseiles (z.B. Versteifungen,
Knickstellen, auffallender „Schwammigkeit")
Extreme Seilmantelverschiebung
Extremer Materialverschleiß (Abrieb, Pelzbildung, raue Stellen, Scheuerstellen, etc. ...)
Sämtliche Vernähungen (Nahtbilder)
Es dürfen keine Verschleißspuren (Abrieb/Pelzbildung) an den Nahtbildern erkennbar sein. Bei einer Verfärbung und/oder
auch teilweisen Verfärbung des Nahtbildes (Nähzwirn, Nähfaden) ist das Produkt sofort zu entsorgen
Chemische Kontamination
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