Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Ratschenzug ist dazu bestimmt, Lasten mit Handbetrieb zu heben, zu
senken oder zu halten. Er dient auf keinen Fall zum Transport von Personen.
Der Ratschenzug verfügt über eine Freilaufschaltung zum schnellen
Durchziehen der unbelasteten Lastkette.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der
Anleitung. Jede darüber hinausgehende Verwendung (andere Medien,
Gewaltanwendung) oder eigenmächtige Veränderung (Umbau, kein Original-
Zubehör) können Gefahren auslösen und gelten als nicht bestimmungsgemäß.
Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung resultieren,
haftet der Betreiber.
Sichtprüfung – Bremsfunktion –
Packen Sie den Ratschenzug aus und überprüfen Sie alle Teile auf Transport-
schäden. Benutzen Sie den Ratschenzug nicht, wenn Schäden vorliegen.
Überprüfen Sie die Bremsfunktion, indem Sie eine Last von mindestens 38 kg.
über eine kurze Distanz (ca. 20 – 30 cm) heben und wieder absenken. Wenn Sie
den Hebel loslassen, muss die Last in jeder beliebigen Position gehalten werden
und darf nicht nachlaufen.
Benutzen Sie den Ratschenzug nicht, wenn die Bremse nicht funktioniert!
Benutzung
Stellen Sie sicher, dass die Baukonstruktion,
auf der der Ratschenzug befestigt wird,
ausreichende Tragkraft besitzt.
Beachten Sie, dass das Mindestgewicht 38 kg
betragen muss.
Befestigen Sie die Last ausschließlich mit An-
schlagseilen oder Anschlagketten, die auf die
Last abgestimmt sind.
Beim
Anschlagen
achten Sie darauf, dass die Last entlang der
Hakenachse verläuft und das die Lastaufhän-
gung 60° oder weniger zu beiden Seiten der
Hakenachse beträgt.
Benutzung
(Befestigen)
der
5
√
√
Last
≤60°
X
X