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Neoware c50 Quick Start Manual page 9

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Kurzanleitung zum NEOWARE CAPIO c50 THIN CLIENT
GEWÄHRUNG EINER SOFTWARELIZENZ Mit diesem EULA erhalten Sie eine
Lizenz zu folgenden Bedingungen:
• Sie dürfen die SOFTWARE nur auf einem GERÄT verwenden.
• NICHT FEHLERTOLERANT: DIE SOFTWARE IST NICHT FEHLERTOLERANT.
• KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE: DIE SOFTWARE WIRD SO
ZUR VERFÜGUNG GESTELLT „WIE SIE IST" („AS IS"); OHNE
GEWÄHRLEISTUNG. NEOWARE UND ZULIEFERER LEHNEN JEDE DIREKTE
ODER INDIREKTE GEWÄHRLEISTUNG AB, U.A. JEGLICHE INDIREKTE
GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE PRODUKTE VON DURCHSCHNIT-
TLICHER QUALITÄT UND FÜR DEN NORMALEN GEBRAUCH GEEIGNET SIND;
BZW. GEWÄHREN DIESE NUR IN DEM VOM GESETZGEBER AUSDRÜCKLICH
VORGESEHENEN UMFANG.
• HINWEIS ZUR JAVA-UNTERSTÜTZUNG: Die SOFTWARE enthält möglicherweise
eine Unterstützung für mit Java geschriebene Programme. Die Java- Technologie ist
nicht fehlertolerant und nicht für den Gebrauch oder Wiederverkauf als Online-
Steuerungsausrüstung in gefährlichen Umgebungen, die betriebssicheres Arbeiten
erfordern, ausgelegt, hergestellt oder vorgesehen, z. B. beim Betrieb von kerntech-
nischen Anlagen, bei Flugzeugsteuerungs- oder Kommunikationssystemen, bei der
Flugsicherung, bei Lebenserhaltungssystemen oder bei Waffensystemen, bei denen
ein Versagen der Java-Technologie den unmittelbaren Tod, Personenschäden oder
starke körperliche oder Umweltschäden zur Folge haben könnte. Sun Microsystems,
Inc. verpflichtet NEOWARE vertraglich, diese Einschränkung zu treffen, UND
NEOWARE UND SEINE ZULIEFERER HAFTEN NICHT UND ÜBERNEHMEN
KEINE VERANTWORTUNG FÜR IRGENDWELCHE JAVA-Technologie-Störungen.
• TECHNISCHER SUPPORT: Neoware bietet für die zum Lieferzeitpunkt auf dem
ENDGERÄT enthaltene SOFTWARE für die Dauer von einem (1) Jahr kostenfreien
technischen Support. Der technische Support wird in einem angemessenen Umfang
angeboten und beinhaltet die Beratung per Telefon, Internet oder Fax inklusive 1)
Problemidentifikation, 2) Beantwortung technischer Fragen zur SOFTWARE sowie 3)
Bereitstellung provisorischer und/oder handelsüblicher Software-Updates durch
Neoware. Darüber hinaus stellt der technische Support Updates der Neoware
SOFTWARE (inklusive der Neoware Remote Manager Software) innerhalb der lizen-
zierten Version des implementierten Standard-Betriebssystems bereit.
Versionswechsel sind über die Ziffer rechts vom Dezimalpunkt der
Versionsbezeichnung angegeben. (z.B. Versionswechsel 6.1 auf 6.2) Vom technis-
chen Support ausgenommen sind die Konfiguration jeglicher Hardware –
ENDGERÄTE oder SOFTWARE, Netzwerk Dienstleistungen, weiterführende
Beratungsleistungen oder eine generelle System- Instandhaltung. Gegen eine zusät-
zliche Gebühr übernimmt Neoware jedoch spezielle Vorinstallationen, Modifikationen
oder technische Dienstleistungen gemäß Ihren Anforderungen. Preise für
entsprechende Dienstleistungen werden von Neoware auf Anfrage mitgeteilt.
Neoware übernimmt keinen technischen Support für Software-Komponenten, die
nicht Bestandteil ihrer Standard Softwareversionen sind.
Software Upgrades werden über die Ziffer links vom Dezimalpunkt der
Versionsbezeichnung angegeben und sind bei Neoware gegen eine separate
Gebühr erhältlich. (z.B. Upgrade von Version 6.x auf 7.x).
Nach dem Ablauf der kostenfreien Supportlaufzeit von einem (1) Jahr besteht die
Möglichkeit mit Neoware eine Verlängerung der technischen Support-Leistung zu
vereinbaren.
• HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLUSS DER HAFTUNG: SOWEIT
ES DAS GELTENDE RECHT ZULÄSST, HAFTEN NEOWARE UND SEINE
ZULIEFERER IN KEINEM FALL FÜR KONKRETE, SEKUNDÄRE SCHÄDEN,
STRAFE EINSCHLIESSENDEN SCHADENERSATZ, MITTELBARE SCHÄDEN
ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM SCHADENER-
SATZ FÜR GEWINNVERLUST ODER VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER
ANDEREN INFORMATIONEN, FÜR BETRIEBSUNTERBRECHUNG,
PERSONENSCHÄDEN, DEN VERLUST DER PRIVATSPHÄRE, DIE
NICHTERFÜLLUNG JEGLICHER PFLICHTEN, EINSCHLIESSLICH SORGFALT-
SPFLICHT UND TREU UND GLAUBEN, NACHLÄSSIGKEIT UND BELIEBIGE
WEITERE FINANZIELLE ODER SONSTIGE VERLUSTE), DIE AUS DER VER-
WENDUNG DER SOFTWARE ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT ODER AUS
DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER IM ZUSAM-
MENHANG DAMIT ENTSTEHEN, AUS DER BEREITSTELLUNG ODER FEHLEN-
DEN BEREITSTELLUNG VON UNTERSTÜTZUNG ODER VON SONSTIGEN SER-
Oktober 10, 2005
VICELEISTUNGEN, VON INFORMATIONEN UND DAMIT
ZUSAMMENHÄNGENDEN INHALTEN DURCH DIE SOFTWARE, ODER DIE
ANDERWEITIG AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN ODER
ANDERWEITIG IM ZUSAMMENHANG MIT JEGLICHEN BESTIMMUNGEN
DIESES ENDVERBRAUCHER-LIZENZVERTRAGS ODER JEGLICHEN
ZUSÄTZLICHEN ENDVERBRAUCHER-LIZENZVERTRÄGEN STEHEN, AUCH IM
FALLE EINES FEHLERS, UNLAUTERER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH
NACHLÄSSIGKEIT), FALSCHER ANGABEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER
HAFTUNG ODER PRODUKTHAFTUNG, VERTRAGSBRUCHS ODER
GEWÄHRLEISTUNGSBRUCHS DURCH NEOWARE ODER EINEN BELIEBIGEN
ZULIEFERER, AUCH DANN, WENN NEOWARE ODER JEGLICHE ZULIEFERER
ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDEN.
UNBESCHADET JEGLICHER ETWAIGER SCHÄDEN, DIE IHNEN AUS BELIEBI-
GEN GRÜNDEN ENTSTANDEN SEIN SOLLTEN (EINSCHLIESSLICH UNTER
ANDEREM DEN VORSTEHEND ANGEFÜHRTEN SCHÄDEN UND SÄMTLICHEN
DIREKTEN ODER ALLGEMEINEN VERTRAGS- ODER SONSTIGEN SCHÄDEN),
IST DIE GESAMTE HAFTUNG VON NEOWARE UND IHREN ZULIEFERERN
GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DIESES EULA ODER JEGLICHEM
ZUSÄTZLICHEM EULA AUF DEN HÖHEREN DER BEIDEN BETRÄGE - DER
VON IHNEN GEZAHLTE KAUFPREIS FÜR DIE SOFTWARE ODER USD 5,00 -
BESCHRÄNKT, WOBEI DIES IHR EINZIGES RECHTSMITTEL IST. DIE VORSTE-
HENDEN BESCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSBEGRENZUN-
GEN GELTEN IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT
GRÖSSTMÖGLICHEN MASS, AUCH WENN EIN RECHTSMITTEL DEN
WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. ES WIRD AUSDRÜCKLICH DARAUF
HINGEWIESEN UND VEREINBART, DASS JEDE EINZELNE KLAUSEL DIESES
EULA, DIE EINEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS, EINEN
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS ODER EINEN AUSSCHLUSS VON
SCHÄDEN VORSIEHT, VON DEN VERTRAGSPARTEIEN ALS VON DEN
ANDEREN KLAUSELN UNABHÄNGIGE UND ABTRENNBARE KLAUSEL BETRA-
CHTET WIRD, DIE EINZELN DURCHGESETZT WERDEN KANN.
Einschränkungen zu Reverse Engineering, Dekompilierung und
Disassemblierung: Sie dürfen die Software nicht durch Reverse Engineering,
Dekompilierung oder Disassemblierung analysieren, sofern solche Maßnahmen
nicht nach dem geltenden Recht ausdrücklich zulässig sind.
ÜBERTRAGUNG DER SOFTWARE NUR MIT EINSCHRÄNKUNGEN: Sie dürfen
die Rechte nach diesem EULA nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer dauer-
haften Übertragung des GERÄTES an Dritte übertragen, sofern der Empfänger sich
ausdrücklich mit den Klauseln dieses EULA einverstanden erklärt. Handelt es sich
bei der SOFTWARE um ein Upgrade oder ein Snap-in, müssen bei jeder Übertra-
gung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE übergeben werden.
EXPORTBESCHRÄNKUNGEN: Unabhängig von Angaben, die NEOWARE zum
endgültigen Bestimmungsort der SOFTWARE macht, erklären Sie sich einver-
standen, dass die SOFTWARE dem US-Exportrecht und den US-
Exportkontrollgesetzen unterliegt. Sie bestätigen Ihre ausdrückliche Verpflichtung
sicherzustellen, dass Exporte aus den USA entsprechend den US-
Exportkontrollgesetzen erfolgen. Es obliegt Ihnen ebenfalls die Einhaltung aller
anwendbaren behördlichen Vorschriften des Auslands, die sich auf die Verwendung
der SOFTWARE außerhalb der USA beziehen. Sie erklären, dass Sie die SOFT-
WARE weder einer Behörde zur Lizenzierung anbieten noch ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von NEOWARE eine sonstige amtliche Zulassung beantra-
gen. Sie werden NEOWARE und ihre Lieferanten gegen alle Ansprüche, Urteile,
Schiedssprüche, Kosten (einschließlich der angemessenen Anwaltskosten) schützen
und schadlos halten bzw. dafür entschädigen, die im Zusammenhang mit Ihrer
Nichtbeachtung des geltenden US-Rechts bzw. Auslandsrechts bei der Verwendung
oder nicht genehmigten Übertragung der SOFTWARE durch Sie entstehen.
GELTENDES RECHT: Dieser EULA unterliegt dem Recht des Bundesstaates
Pennsylvania und ist in diesem Sinne auszulegen. Konflikte mit anderen
Rechtsgrundsätzen werden nicht berücksichtigt. Bei eventuellen Konflikten mit aus-
ländischem Recht, ausländischen Vorschriften und Gesetzen und den Gesetzen,
Vorschriften und dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika haben Recht,
Vorschriften und Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika Priorität. Für diesen
EULA gilt das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge
beim Internationalen Warenkauf) nicht.
neoware
.com
www.
10. Dezember 2003
MN-QUICK-24

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