Lenovo ThinkCentre M50e Kurzübersicht Manual page 73

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NEUSEELAND
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hin-
zugefügt:
> Die in diesem Abschnitt beschriebene Gewährleistung gilt zusätzlich zu den
Ansprüchen, die der Kunde aus dem "Consumer Guarantee Act 1993" oder aus
sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch aus-
geschlossen werden können. Der "Consumer Guarantee Act 1993" findet keine
Anwendung, wenn die Lieferungen der IBM für Geschäftszwecke, wie sie in
diesem Act definiert sind, verwendet werden.
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
>Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im "Consumer Guaran-
tee Act 1993" definiert, verwendet werden, gelten die Haftungs-
einschränkungen dieses Abschnitts nur insoweit, als sie im "Consumer Guaran-
tee Act 1993" beschrieben sind.
VOLKSREPUBLIK CHINA
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten
Satz:
dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur
Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht
anders geregelt wird).
PHILIPPINEN
Haftungsbeschränkung: Ziffer 3 im fünften Absatz wird wie folgt ersetzt:
spezielle (einschließlich beiläufige Schäden und verschärften Schadenser-
satz), moralische, beiläufige oder mittelbare Schäden oder wirtschaftliche
Folgeschäden; oder
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hin-
zugefügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, werden in Metro Manila, Philippinen, in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen der Philippinen geregelt bzw.
beigelegt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und
bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darle-
gung der Fakten sowie eine Begründung enthalten.
Die Anzahl der Schiedsrichter ist drei, wobei jede Partei berechtigt ist, einen
Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Bei Ausfall
des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des Philippine Dispute
Resolution Center, Inc. übernommen werden. Bei Ausfällen eines der beiden
anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt
werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige
Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrich-
ters innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Par-
tei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst genannte Schiedsrichter
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Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002

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